Wenn Ihr altes Fahrzeug entsorgt werden muss

- Um welches Fahrzeugmodell es sich auch handelt, irgendwann kommt bei jedem Auto der Zeitpunkt, zu dem dieses nicht mehr repariert oder weiterverkauft werden kann. Ist Ihr Fahrzeug bereits sehr alt oder defekt, so lohnt sich eine Reparatur in den meisten Fällen nicht mehr und es findet sich auch kein Käufer, der das Fahrzeug günstig kaufen möchte. In einem solchen Fall bleibt Ihnen nur noch die Entsorgung des Autos und Sie müssen Ihr geliebtes Fahrzeug verschrotten lassen.
- Sie können und dürfen das alte Fahrzeug natürlich nicht einfach selber entsorgen und müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Das Auto muss von einem anerkannten Verwertungsbetrieb entsorgt werden. Entweder informieren Sie sich bei der zuständigen KFZ-Innung nach einem Entsorgungsbetrieb in der Nähe oder Sie nutzen eine kostenlose Autoverschrottung über das Internet.
- Für welche Möglichkeit Sie sich auch entscheiden, Sie müssen erst einige Schritte durchführen, bevor Sie ihr altes Auto übergeben und verschrotten lassen können. Wenn Sie sich für die Verschrottung über das Internet entschieden haben, dann entstehen Ihnen weder Kosten für die Abholung noch für die Entsorgung des Fahrzeugs.

So können Sie Ihr Auto verschrotten lassen
- Zuerst müssen Sie Ihr Auto bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle endgültig abmelden. Dazu benötigen Sie den KFZ-Brief und den KFZ-Schein.
- Machen Sie sich dann auf die Suche nach einem geeigneten Versorgungsbetrieb. Am einfachsten und schnellsten geht das Verschrottenlassen über die Zentrale Autoverschrottung im Internet.
- Füllen Sie auf der Seite entweder das Anfrageformular aus oder wenden Sie sich telefonisch an einen Mitarbeiter. Nun wird für Sie ein zertifizierter Autoentsorgungsfachbetrieb, der sich in Ihrer Nähe befindet, gefunden.
- Machen Sie einen Termin für die kostenlose Abholung des Autos aus und halten Sie für diese alle Unterlagen bereit. Übergeben Sie dem Abholer Ihren KFZ-Schein, den KFZ-Brief und natürlich auch alle Schlüssel des Fahrzeugs.
- Sie erhalten nach der Verschrottung noch einen amtlichen Autoentsorgungsnachweis - diesen müssen Sie auf jeden Fall aufbewahren.
- Schließlich müssen Sie erneut die KFZ-Zulassungsstelle aufsuchen und dort den erhaltenen Nachweis über die Verschrottung des Autos vorlegen.
Manchmal kommen auch ein Auto in die Jahre und Sie müssen es irgendwann ordnungsgemäß …

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