Das sind die Tätigkeiten einer Kauffrau für Bürokommunikation
Als Kauffrau für Bürokommunikation sind Sie in vielen organisatorischen Belangen rund um sekretarielle und kaufmännische Aufgaben gefragt.
- Das bedeutet, dass Sie beispielsweise dafür verantwortlich sind, den in einem Unternehmen anfallenden Schriftverkehr zu erledigen genauso wie anstehende Termine, Besprechungen und ähnliches zu planen und zu koordinieren.
- In Ihren Aufgabenbereich fallen außerdem Tätigkeiten des Rechnungswesens und mitunter auch der Buchhaltung oder Personalverwaltung. Das bedeutet, Sie schreiben und verwalten alle anfallenden Rechnungen, erstellen Lieferscheine und sind somit für sämtliche Abrechnungen zuständig. Sie führen außerdem Telefonate mit Kunden, sorgen jedoch auch für korrekte Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen und sind kurzum gesagt das vielseitige Organisationstalent, ohne dass in Ihrer Firma nichts laufen würde.
Das können Sie als Ausbildungsvergütung erwarten
Sie kennen mit Sicherheit das Sprichwort "Lehrjahre sind keine Herrenjahre." Wie in den meisten Ausbildungsberufen können Sie auch als Kauffrau für Bürokommunikation mit Ihrer Ausbildungsvergütung nicht auf großem Fuß leben.
- Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre. Die Ausbildungsvergütung ist gestaffelt und steigt mit jedem Jahr. Im ersten Jahr können Sie sich auf einen Lohn von ungefähr 693 Euro bis 772 Euro einstellen. Im zweiten Jahr steigt der Lohn auf 758 Euro bis 836 Euro. Im dritten Lehrjahr verdienen Sie dann bereits 839 Euro bis 915 Euro (Stand 07/2013 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit). Wie Sie an der deutlichen Gehaltsspanne merken, handelt es sich hierbei lediglich um Orientierungswerte.
- Die Unterschiede beim Gehalt haben verschiedene Gründe. So werden Sie bei einem großen Arbeitgeber in der Regel während der Ausbildung ein höheres Gehalt bekommen als bei einem kleinen Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern. Auch liegen die Löhne im Westen Deutschlands etwas höher als im Osten. Nicht zuletzt liegt Ihr Lohn ganz im Ermessen Ihres Chefs, denn feste Vorgaben gibt es hierzu nicht.
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