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Augen lasern lassen - Kosten und Übernahme durch die Krankenkasse

Keine Lust mehr auf Brille und Linse? Falls Sie sich die Augen lasern lassen wollen, sollten Sie sich über die Kostenübernahme der Krankenkasse informieren.

Bye-bye Brille durch Laserchirurgie!
Bye-bye Brille durch Laserchirurgie!

Augen lasern - welche Methoden gibt es?

  • Augen lasern bedeutet, die Sehstärke der Augen mit einem Laser zu verändern. Im medizinischen Fachterminus bezeichnet man das als refraktive Chirurgie.
  • Das grundsätzliche Prinzip ist, dass die Brechkraft der Hornhaut verändert wird, indem man einen Teil von ihr mit dem Laser entfernt. Man bezeichnet das als Photoablation. Welchen Teil man entfernt, unterscheidet sich bei den verschiedenen Lasertechniken. Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, eine Kunststofflinse operativ vor die natürliche Linse zu setzen.
  • Laserchirurgie eignet sich für Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit und Strabismus. Die Verfahren können bei etwa +5 bis -5 Dioptrien Fehlsichtigkeit angewandt werden.
  • Beim Verfahren mit LASIK (Laser in situ Keratomileusis) wird zunächst ein Teil der Hornhaut mit dem darauf liegenden Epithel abgehoben und nur im darunter liegenden Bindegewebe gelasert. Dadurch werden die Narbenbildung und die Gefahr eines trockenen Auges minimiert.
  • Bei PRK (Photoreaktive Keratektomie) und EpiLASIK (epitheliale Laser in situ Keratomileusis) wird direkt auf der Hornhautoberfläche gelasert und so das Epithel zerstört. Allerdings ist die Gefahr, dass sich der Hornhautlappen löst, somit nicht gegeben. Ihr Arzt wird Sie beraten, welche die beste Technik für Sie ist.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

  • Seine Augen lasern zu lassen, ist eine Alternative zu Brille und Kontaktlinsen. Die Kosten der nur circa 10 Minuten dauernden OP betragen ungefähr 2.000 bis 3.000 Euro.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Augenlaserbehandlung allerdings nicht; Sie müssen sie selbst tragen. Die Krankenkassen argumentieren, dass es mit Brille beispielsweise kostengünstigere Alternativen gibt.
  • Die refraktive Chirurgie kann aber unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt muss dazu die Fehlsichtigkeit als Krankheit einstufen und folglich das Lasern als Heilbehandlung. In dieser Hinsicht können Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen.
  • Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif zu einem geringen Teil. Sie sollten vor der Laserbehandlung mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten.
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