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Aufzeichnen von Telefongesprächen erlaubt? - So holen Sie das Einverständnis des Gesprächspartners ein

Sie fragen sich, ob das Aufzeichnen von Telefongesprächen erlaubt ist? Sie dürfen kein Telefongespräch aufzeichnen, ohne dass der Gesprächspartner vorab eingewilligt hat.

Sie dürfen Telefongespräche nur mit dem Einverständnis der anderen Person aufnehmen!
Sie dürfen Telefongespräche nur mit dem Einverständnis der anderen Person aufnehmen!

Was Sie benötigen:

  • Telefon
  • Einwilligung des Gesprächspartners
  • Beweis über die erbrachte Einwilligung

Wann das Aufzeichnen von Telefongesprächen erlaubt ist

  • Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist immer nur dann erlaubt, wenn Ihr Gesprächspartner vorab eingewilligt hat.
  • Hierzu genügt es nicht, wenn eine Bandansage mitteilt, dass aufgezeichnet wird und der Gesprächspartner schweigt. Schweigen ist kein Einverständnis in das Aufzeichnen von Telefongesprächen. Sie stehen vor dem Problem, dass Sie die Frage nach dem Einverständnis nicht aufzeichnen dürfen, da Ihr Gesprächspartner die Aufzeichnung noch nicht erlaubt hat, und wenn er einwilligt, können Sie es nicht beweisen, wenn Sie es nicht zuvor aufgezeichnet haben.
  • Dieses Problem lösen Sie, indem Ihr Gesprächspartner am Anfang jeden Gesprächs die Frage gestellt bekommt, ob er mit der Aufzeichnung einverstanden ist. Diese Frage kann er dann mit "ja" oder "nein" beantworten, indem er beispielsweise für "nein" die Taste 1 und für "ja" die Taste 2 drückt. So können Sie die Einwilligung anhand des Wahlmenüs nachweisen. Anschließend dürfen Sie die Telefonate, bei denen eingewilligt wurde, aufzeichnen und die Telefonate, bei denen nicht eingewilligt wurde, nicht aufzeichnen.
  • Sie sollten hierbei unbedingt die gestellte Frage aufzeichnen, das vom Gesprächspartner gedrückte Wahlmenü und dann im Falle der Einwilligung das Telefonat.
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