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Auf 450 Euro Basis arbeiten - Beachtenswertes

Eine Beschäftigung auf 450-Euro-Basis hat für Arbeitnehmer Vor- und Nachteile.
Eine Beschäftigung auf 450-Euro-Basis hat für Arbeitnehmer Vor- und Nachteile.
Wenn Sie aus privaten Gründen einen Minijob suchen, sind Sie heute als Beschäftigter auf 450-Euro-Basis automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings können Sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ebenso möglich. Bei Minijobbern werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen zusammengerechnet und somit kann die Versicherungspflicht zur Sozialversicherung eintreten.

Versicherungspflicht und Rechte als Minijobber auf 450-Euro-Basis

450 Euro ist die aktuelle Grenze für Minijobs. Wollen Sie mit einem Nebenjob Steuern sparen oder einen maximalen Verdienst erzielen, sind Kenntnisse in der Gesetzgebung vorteilhaft.

  • Neben einem Hauptberuf können Sie heute zusätzlich einen 450-Euro-Job abgabenfrei annehmen. Ihr Arbeitgeber darf diese Beschäftigung nur verbieten, wenn Sie für die Konkurrenz arbeiten oder Ihre hauptberufliche Tätigkeit darunter leidet.
  • Sie sind als Minijobber weder kranken-, noch pflege- oder arbeitslosenversichert - nur gesetzlich unfallversichert.
  • Sie haben auf 450-Euro-Basis die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Sie genießen den Kündigungs- und Mutterschutz. Den Anspruch auf bezahlte Urlaubs- und Feiertage sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann Ihnen als Minijobber niemand verwehren.
  • Ihr Minijob bleibt auch dann versicherungsfrei, wenn Sie die monatliche 450-Euro-Grenze gelegentlich und unvorhergesehen überschreiten. Ab 1. Januar 2015 ist ein Überschreiten des Grenzwertes unter diesen Voraussetzungen bis zu dreimal möglich. Entscheidend ist, dass das Überschreiten der Jahresgrenze von 5.400 EUR zulässig ist. Es muss sich jedoch um ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten handeln.
  • Dieser Tatbestand liegt vor, wenn es bei der monatlichen Arbeitsentgeltermittlung nicht vorhersehbar war, dass der Arbeitsprozess diese Grenzüberschreitung notwendig macht. Ein Beispiel wäre der erhöhte Arbeitseinsatz eines Minijobbers aufgrund der Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers.

Bei Unklarheiten sollten Sie sich rechtzeitig bei der Minijob-Zentrale über die aktuelle Rechtslage erkundigen.


Wann lohnen sich freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung

Bisher konnten Sie als Minijobber Ihre Rentenversicherungsbeiträge freiwillig erhöhen. Minijobs auf 450-Euro-Basis sind seit 2014 automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Bei Verzicht auf die Befreiung haben Sie durch die Bezahlung des Arbeitgeber-Pauschalbeitrages von 15 Prozent nur noch einen geringfügigen Eigenanteil zu bezahlen.
  • Obwohl der Rentenanspruch bei längerer Zuzahlung nur wenig ansteigt, können Sie als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung profitieren. Sie erfüllen Ihre Wartezeiten für eine vorgezogene Altersrente. Lohnen kann sich eine Aufstockung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Vor Arbeitsaufnahme haben Sie das Recht, sich mit einer schriftlichen Mitteilung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Ihr Arbeitgeber muss jedoch weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung abführen.
  • Als Minijobber ohne weitere Einkünfte profitieren Sie weiterhin von der kostenfreien Familienversicherung, da die Entgeltgrenze ebenfalls bei monatlich 450 Euro liegt.
  • Erzielen Sie durch eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen regelmäßig Arbeitsentgelt zwischen insgesamt 450,01 Euro und 850 Euro, befinden Sie sich in der sogenannten Gleitzone. Aus dem versicherungsfreien Minijob wird ein versicherungspflichtiger „Midijob“. Sie bezahlen dabei nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag von ca. 15% bis 20%. Ihr Arbeitgeber müsste den vollen Beitrag leisten.
  • Der Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung gibt Ihnen Auskunft über die abzuführenden Beiträge. Somit können Sie selbst entscheiden, welche Verdienstsumme für Sie noch interessant bleibt.
  • Sind Sie aktuell Bezieher von Arbeitslosengeld, gelten die Verdienstgrenzen der aktuellen Rechtsprechung. Auskünfte darüber erhalten Sie von den zuständigen Agenturen für Arbeit.

Die Kombination von Hauptberuf und einer Nebenbeschäftigung in Form eines 450-Euro-Jobs, kann für Sie durchaus lohnend sein. Ihr Hauptjob deckt aktuell die Leistungen von Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung ab. Ihren Minijob erhalten Sie als abgabenfreien Zusatzverdienst.

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