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ARGE: Existenzgründung - so beantragen Sie Leistungen für Ihre Selbstständigkeit

Für Arbeitslose kann die Existenzgründung ein Ausweg sein. Über die ARGE können Sie Einstiegsgeld oder Eingliederungshilfe beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen kennen. Andernfalls ist Ihr Antrag sinnlos.

Mit einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Mit einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.

Was Sie benötigen:

  • Businessplan

Arbeitslosigkeit ist auch im Wirtschaftswunderland Deutschland oft mit Perspektivlosigkeit verbunden. Eine Existenzgründung kann eine Alternative sein.

Ausgangslage der ARGE-Unterstützung

  • Sind Sie arbeitslos gemeldet, können Sie diesen Umstand auch als Chance auffassen, der Ihnen den Weg zur Existenzgründung erleichtert. Die Träger der Grundsicherung nach SGB II (ARGE)  haben Möglichkeiten, Sie finanziell zu unterstützen. Damit sind Sie in einer besseren Ausgangssituation, als wenn Sie nicht arbeitslos gemeldet wären und den Start in die Existenzgründung ausschließlich aus eigener Kraft schaffen müssten.
  • Grundlage für die Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützung der ARGE sind §§ 16b und c SGB II.

So gehen Sie die Existenzgründung an

  • Sie können Leistungen zur Eingliederung beantragen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, eine bisher ausgeübte geringfügige Aktivität hauptberuflich selbstständig ausweiten wollen oder Ihre bisherigen Einkünfte als Selbstständiger für den eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht ausreichen.
  • Zur Aufnahme oder Ausübung einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit können Sie Darlehen und/ oder  Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, sofern diese für die Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind.
  • Voraussetzung ist, dass Ihre Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und Ihre Unterstützungsbedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder zumindest verringert wird. Der angemessene Zeitraum beträgt bei Neugründungen 24 Monate und bei bereits länger bestehender Selbstständigkeit 12 Monate.

Sie brauchen einen Businessplan

  • Die Tragfähigkeit müssen Sie durch eine Kurzbeschreibung Ihres Existenzgründungsvorhabens, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Erlös- und Rentabilitätsvorschau sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens belegen.
  • Zuschüsse sind auf höchstens 5000 EUR begrenzt. Diese können einmalig oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Primär erhalten Sie jedoch Darlehen, die im Einzelfall auch 5000 EUR übersteigen können.  Darlehen und Zuschüsse können kombiniert werden.

Antrag vor dem Start

  • Beachten Sie: Auf die Leistungen der ARGE haben Sie keinen Rechtsanspruch. Außerdem müssen Sie beim zuständigen Träger der Grundsicherung vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit die Leistung beantragen
  • Gemäß § 16 b SGB II  können Sie zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit auch ein Einstiegsgeld beantragen. Dieses wird höchstens 24 Monate gewährt. Dabei ist die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie Ihr Unterhaltsbedarf zu berücksichtigen.
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