Ein Architektenvertrag regelt all jene Punkte, die Grund für einen Streit zwischen Ihnen als Bauherr und dem Architekten sein können. Die möglichen Regelungen erstrecken sich unter anderem auf Projektumfang, Termine oder Bauleitung. Vereinbart werden auch Honorarabrechnungen, Versicherungen oder Teuerungsanpassung.
Architektenauswahl - Qualifikationen und Referenzen prüfen
- Beim Hausbau kommt es wesentlich auf den richtigen Bauausführenden an. Doch auch die Wahl des Architekten ist keinesfalls unwichtig. Je komplexer das Bauvorhaben ist, desto sorgfältiger müssen Sie bei der Auswahl vorgehen.
- Einfach das Telefonbuch hernehmen und einen Architekten wählen, kann unliebsame Überraschungen nicht ausschließen. Besser ist es, wenn Sie sich entsprechende Referenzen einholen.
- Lassen Sie sich nicht von bestehenden Freundschaften zwischen Ihnen und einem Architekten blenden. Prüfen Sie in jedem Fall vor Vertragsabschluss die Qualifikationen. Sprechen Sie mit einigen seiner bisherigen Kunden. Informationen erhalten Sie auch bei den zuständigen regionalen Architektenkammern.
Architektenvertrag vom Fachmann checken lassen
Einige Verbraucherzentralen bieten Ihnen eine Prüfung Ihres Architektenvertrags an. Sie bekommen Hinweise auf eventuelle nachteilige Vertragsbedingungen. Mit den richtigen Tipps können Sie Ihren Vertrag optimieren.
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- Das Ganze gibt es natürlich kostenlos - doch sollten Sie die Investition nicht als gute Geldanlage betrachten. Mit Schäden ist beim Bau immer zu rechnen. Nur vom Schadensverursacher erhalten Sie Schadensersatz.
- Besser ist es, wenn Sie den Architekten zum wichtigsten Verbündeten Ihres Bauvorhabens machen. Denn den Hauptteil der Kosten beim Bau verursacht das Bauunternehmen.
- Die Honorarabrechnung eines Architekten sollte Ihre Grundlage im Allgemeinen auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure besitzen. Doch jede einzelne Position zu prüfen, fällt einem Laien natürlich schwer.
- Auch wird man Ihnen nicht immer erklären, wo Sie sparen können. Gehen Sie selbst zum Bauamt, sparen Sie möglicherweise allein beim Abgeben des Bauantrages 120 Euro. Bauen Sie mit einem Partner ein spiegelgleiches Haus, können Sie über 30 Prozent der Architektenkosten einsparen.
- Tipps zum Sparen können Ihnen kleine Erleichterungen verschaffen. Doch die größten Gefahren im Architektenvertrag lauern in schwammigen Regelungen, die beispielsweise ungerechtfertigte Haftungsbeschränkungen nach sich ziehen können.
Müssen Sie sich dann vor Gericht streiten, haben Sie den Schaden allein. Zusätzliche Kosten beim Hausbau und als Prozessverlierer ersparen Sie sich besser.
Alle Angaben: Stand Oktober 2012
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