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Arbeitszeitkonto richtig führen

Fast alle modernen Arbeitszeitkonten sind elektronisch.
Fast alle modernen Arbeitszeitkonten sind elektronisch.
Viele Unternehmen führen für Ihre Mitarbeiter Arbeitszeitkonten. Das heißt, mit diesem Konto tragen Sie in erster Linie Rechnung über Ihre Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber. Aber was steckt noch dahinter? Was regelt ein Arbeitszeitkonto noch? Lesen Sie hier, wie Sie ein Arbeitszeitkonto richtig führen.

Das Arbeitszeitkonto und seine Funktionen

  • Das Arbeitszeitkonto ist eine Funktion, in der Ihre Arbeitszeit erfasst und verwaltet wird.
  • Das Arbeitszeitkonto stammt aus dem Personalwesen. Es kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Weise geführt werden.
  • Es verwaltet und verrechnet Ihre geleistete Arbeitszeit und Ihre Überstunden nach Ihrer arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten zu erbringenden monatlichen Arbeitszeit.
  • Zusätzlich verbucht es Urlaub, Krankheit, Überstunden und Minusstunden.
  • Die tägliche Erfassung erfolgt mit einer Art Schlüssel (Transponder) an Zeiterfassungsterminals. Auch die Pausen werden gestempelt, denn die Systeme können die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen berücksichtigen.
  • Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen einen Zugang zu Ihrem Konto, sodass Sie alle Transaktionen im Auge haben. Manche Systeme sind mit einer Art Ampelfunktion versehen. Das heißt, die Ampel wird rot, wenn Sie eine bestimmte Zahl an Minusstunden bzw. zu viele Überstunden angehäuft haben.
  • Arbeitszeitkonten werden in Unternehmen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, wie Schichtarbeit und Gleitzeitsystemen, eingesetzt. Es ist Aufgabe des Mitarbeiters sein Arbeitszeitkonto richtig zu führen.

So führen Sie Ihr Beschäftigungszeitkonto richtig

  • Immer wieder heikles Thema und oft Streitpunkt bei der Führung von Arbeitszeitkonten ist die im Unternehmen festgelegte Pausenregelung.
  • Das Arbeitszeitgesetz regelt neben der werktäglichen Arbeitszeit auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten. Folglich muss nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine mindestens 30-minütige Pause und nach 9 Stunden Arbeit eine mindestens 45-minütige Pause erfolgen. Die Pausen können dabei in Abschnitte eingeteilt werden, dabei aber mindestens in einer 15-Minuten-Taktung.
  • Einige Arbeitgeber programmieren diese gesetzlichen Anforderungen bereits in das Arbeitszeiterfassungssystem ein. Das heißt für Sie, besonders in Ihrer Pausengestaltung achtsam zu sein.
  • In der Regel addiert das Arbeitszeitkonto eine nicht vollständig genommene Pause auf die gesetzlichen Anforderungen auf.
  • Gehen Sie z. B. 7 Minuten (oder kürzer) zur Raucherpause und stempeln ordnungsgemäß, kann das System automatisch 15 Minuten Pause verbuchen. Diese 15 Minuten werden erst dann verrechnet, wenn Sie auch eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten einlegen.
  • Kommen Sie nicht zur Pause, kann das System ebenfalls die Pausen automatisch von der Arbeitszeit abbuchen. Arbeitgeber rechtfertigen diese Handhabung oft mit der Beweislast der eingehaltenen Pausenzeiten ihrer Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber lassen sich jedoch bei hohem Arbeitsaufkommen auf kulante Regelungen bzgl. der Pausenregelung ein.
  • Prüfen Sie immer die korrekte Berechnung Ihrer Urlaubstage und auch der arbeitszeitlich festgelegten Zuschläge bei Mehrarbeit in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen.
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