Alle Kategorien
Suche

Arbeitsschutzkleidung per Gesetz - Wissenswertes zu wichtigen Regelungen des Arbeitsschutzes

Auf einer Baustelle gibt es viele Gefahren - ohne Helm sollte daher niemand der Bauarbeiter dort herumlaufen. Schon aus dem Gesetz ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Auch die Bereitstellung von Arbeitsschutzkleidung kann dazugehören.

Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert.
Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert. © captain_eo1 / Pixelio

Viele Unfälle am Arbeitsplatz lassen sich vermeiden, wenn die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. In anderen Fällen sind wenigstens die Folgen nicht so gravierend, wenn die notwendige Arbeitsschutzkleidung getragen wurde. Beim Arbeitsschutz handelt es sich daher nicht um eine beliebige Angelegenheit, sondern um eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die sich aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.

Das Gesetz und die Arbeitsschutzkleidung

  • Wesentliche Bestimmungen zum Arbeitsschutz ergeben sich in Deutschland aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dieses regelt beispielsweise in § 3 die grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers, für die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu sorgen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen.
  • Hieraus kann sich im konkreten Fall auch die Verpflichtung ableiten lassen, erforderliche Arbeitsschutzbekleidung zu stellen. Die Arbeitnehmer müssen diese also nicht aus eigener Tasche finanzieren.
  • Die bei bestimmten Gefahr tragenden Tätigkeiten oder an Gefahr tragenden Orten zu tragende Arbeitsschutzkleidung ergibt sich vor allem aus den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften.
  • Diese können beispielsweise das Tragen von Flammschutzbekleidung oder auch von Warnwesten vorsehen.
  • Trägt ein Arbeitnehmer Schutzkleidung, die nicht vorgeschrieben ist, die er jedoch für seine Sicherheit für erforderlich hält, muss er diese in der Regel aus eigener Tasche bezahlen.

Straftatbestände im Arbeitsschutzgesetz

  • Zu beachten ist, dass das Gesetz auch Straftatbestände vorsieht, wenn gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen wird.
  • Dies betrifft allerdings nur den Arbeitgeber, der bei beharrlicher Wiederholung von Verstößen immerhin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen muss.

Kein Arbeitnehmer sollte aus purer Nachlässigkeit das Tragen der nötigen Schutzkleidung "vergessen". Denn dies kann für ihn erhebliche gesundheitliche Folgen haben.

Teilen: