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"Arbeitsgesetzbuch" - ein Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Gesetze

Auch Arbeitnehmer sollten die wichtigsten Arbeitsgesetze kennen.
Auch Arbeitnehmer sollten die wichtigsten Arbeitsgesetze kennen.
Ein "Arbeitsgesetzbuch", das alle wichtigen Arbeitsgesetze zusammenfasst, gibt es im vereinigten Deutschland - anders als in der früheren DDR - (noch) nicht. Allerdings werden die wichtigsten Arbeitsgesetze meist in einer Textausgabe bzw. einem Buch von den einschlägigen Verlagen herausgebracht.

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzestexte befassen sich mit dem Arbeitsvertrag, mit bestimmten Formen von Arbeitsverhältnissen, mit der Mitbestimmung im Betrieb und mit dem Arbeitsschutz. In zusammenfassenden Textausgaben sind sie quasi als "Arbeitsgesetzbuch" veröffentlicht.

Arbeitsvertragliche Gesetze im "Arbeitsgesetzbuch"

  • Im BGB finden sich in den §§ 611ff. grundlegende Regelungen zum Dienstvertrag bzw. zu den Arbeitsverhältnissen. Gibt es keine anderweitigen Regelungen - wie beispielsweise in einem Tarifvertrag - sind diese Normen einschlägig.
  • In vielen Betrieben spielt zudem das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine große Rolle. In § 1 Abs. 1 KSchG wird festgelegt, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt werden kann. Ein großer Teil der Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten dreht sich um die Frage, ob eine Kündigung aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt war.
  • Für Arbeitnehmer bedeutsam ist auch das Entgeltfortzahlungsgesetz. In § 5 regelt dieses die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zu einer Abmahnung und letztendlich auch zu einer Kündigung führen.
  • Wer als Arbeitgeber gerne befristete Kräfte einstellt, sollte das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) im Auge haben. In § 14 TzBfG ist die Zulässigkeit der Befristung geregelt, für die in der Regel ein sogenannter "sachlicher Grund" vorliegen muss.

Arbeitsschutzgesetze und betriebliche Mitbestimmung

  • Grundlegend für die betriebliche Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es regelt die Einrichtung, die Aufgaben und die Rechte des Betriebsrates und legt u. a. fest, dass eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wurde, unwirksam ist, s. § 102 Abs. 1 BetrVG.
  • Neben den arbeitsvertraglichen und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften gibt es zahlreiche Normen zum sozialen und technischen Arbeitsschutz.
  • Hervorzuheben ist hier insbesondere das Arbeitszeitgesetz, das u. a. Höchstarbeitszeiten festlegt, und das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Altersgrenzen für Beschäftigungen und bestimmte Tätigkeiten festlegt.

Ein "Arbeitsgesetzbuch", das wichtige arbeitsrechtliche Normen festlegt, gibt es zwar als Textausgabe, nicht jedoch im juristischen Sinne.

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