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Arbeitsbekleidung von der Steuer absetzen - so geht's

Wenn Sie in einem Beruf tätig sind, in dem Arbeitskleidung Vorschrift ist, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihre Arbeitsbekleidung von der Steuer abzusetzen.

Arbeitsbekleidung kann steuerlich abgesetzt werden.
Arbeitsbekleidung kann steuerlich abgesetzt werden.

Arbeitsbekleidung ist bei der Steuererklärung absetzbar

  • Es gibt typische Berufe, in denen die Arbeitsbekleidung bereits den Beruf verrät. Allerdings gibt es auch unterschiedliche Unternehmen, bei denen zwar keine einheitliche Berufskleidung Vorschrift ist, doch eine gewisse Kleiderordnung besteht. Für die Steuererklärung zählt auch diese besondere Bekleidung zu dem Oberbegriff Arbeitsmittel.
  • So werden Schornsteinfeger und Schreiner schon von Weitem an ihrer Arbeitsbekleidung erkannt. Bei einem Anwalt erkennt man nicht unbedingt, welchen Beruf er ausübt. Einen Manager können Sie nicht sofort an der Kleidung erkennen, doch gibt es bei diesen beiden Berufszweigen ganz bestimmte Kleiderordnungen. Eine Jeans beispielsweise, auch wenn sie noch so edel ist, wird bei diesen Berufszweigen nicht akzeptiert.
  • Selbst die Minister haben zu besonderen Anlässen auch besondere Kleidung zu tragen, wobei diese Kleidung ebenfalls als Arbeitsbekleidung anerkannt wird. Da von ihnen nicht verlangt werden kann, dass sie während ihrer Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter immer den gleichen Anzug tragen, können sie hier auch ihre gesamte Kleidung als Arbeitskleidung steuerlich geltend machen.
  • In der Steuererklärung stehen in der Anlage N die Zeilen 42 und 43 zum Thema Arbeitsbekleidung zur Verfügung. Hier können Sie sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Reinigung und Reparatur steuerlich geltend machen. Alle Arbeitsmittel, für die Sie im Jahr nicht mehr als 410,- Euro von der Steuer absetzen möchten, können Sie in einer Summe eintragen. Haben Sie mehrere verschiedene Rechnungen in einem Jahr, bei denen insgesamt der Höchstbetrag von 410,- Euro überschritten wird, so ist der Gesamtbetrag dementsprechend zu teilen.
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