Wie so oft, ist auch der Fiskus der lachende Dritte, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Arbeitgeberdarlehen zu einem besonders günstigen Zinssatz gewährt. Aber immerhin bietet das Steuerrecht einige Gestaltungsmöglichkeiten.
Arbeitgeberdarlehen ist geldwerter Vorteil
- Grundsätzlich ist es so, dass Sie die im Vergleich zu einem Bankdarlehen gesparten Zinsen versteuern müssen. Der Zinsvorteil berechnet sich nach der Differenz zwischen dem Zins, den Sie Ihrem Arbeitgeber zahlen müssen, und dem Zins, den Sie üblicherweise an eine Bank zahlen.
- Maßgebend sollte derjenige Zinssatz sein, den Sie im günstigsten Fall an eine Bank vor Ort zahlen müssten. Schließlich könnten Sie auch diese Alternative nutzen.
- Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 € bleiben hingegen noch steuerfrei. Sobald Ihre restliche Darlehensverbindlichkeit unter diesen Betrag sinkt, stellt der verbilligt gewährte Zinssatz keinen Arbeitslohn mehr dar. Auf die Höhe eventueller Vergleichszinsen kommt es nicht mehr an.
- Außerdem gilt: Liegt der zu zahlende Zins im Monat unterhalb der Bagatellgrenze von 44 €, haben Sie ebenfalls steuerlich nichts zu befürchten.
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So berechnen Sie den effektiven Zinssatz
- Wollen Sie wissen, wie günstig Ihr Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zu einem üblichen Bankdarlehen ist, müssen Sie den gewährten Zinssatz dem effektiven Zinssatz gegenüberstellen.
- Beispiel: Sie erhalten ein Arbeitgeberdarlehen von 10.000 € zu einem Zinssatz von 3,0 % = 300 €/Jahr. Liegt der Marktzins bei 5,0 % = 500 €, dürfen Sie davon einen Pauschalabschlag von 4 % vornehmen = 20 €. Dann ergibt sich folgende Rechnung: 500 € Marktzins - 20 € Pauschalabschlag - 300 € Zinszahlung = 180 € steuerpflichtiger Vorteil.
- Diesen steuerpflichtigen Vorteil müssen Sie entsprechend Ihrer persönlichen Steuerbelastung versteuern. Wenn Sie dann Ihre Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge auf den Zins aufrechnen, erhalten Sie das, was Sie effektiv an Zinsen bezahlen. Wenn Sie diesen Betrag mit dem marktüblichen Zins vergleichen, wissen Sie, ob Ihr Arbeitgeberdarlehen tatsächlich günstiger ist oder nicht.
- Beachten Sie: Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Steuerlich ergeben sich vielfältige und selbstverständlich legale Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich gegebenenfalls also steuerlich beraten.
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