Wenn sich Deutsche für längere Zeit oder auf Dauer zum Arbeiten ins Ausland begeben, gelten für sie die Gesetze des Gastlandes. Arbeitseinkommen werden nach dem Ort ihres Entstehens unter Berücksichtigung einer Wohnsitzpflicht teilweise oder voll besteuert. Wählen Sie die Schweiz nach dem Arbeiten als Alterswohnsitz, unterliegt eine deutsche Rente der deutschen Steuerpflicht.
Arbeiten in der Schweiz als Grenzgänger
Wenn Sie zu den Grenzgängern gehören, zahlen Sie Steuern am Wohnsitz in Deutschland. In der Alpenrepublik wird lediglich ein Pauschalbetrag in Höhe von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer eingezogen. Diese wird bei der nächsten Steuererklärung vom deutschen Fiskus berücksichtigt.
- Als Grenzgänger werden auch Wochenaufenthalter behandelt, die über die Woche in der Schweiz wohnen, eine tägliche Rückkehr an den Wohnsitz in Deutschland zumutbar ist. Nicht zumutbar wäre es im Fall, wenn für Sie eine rechtliche Wohnsitzpflicht im Alpenland besteht, zwischen Wohn- und Arbeitsort mehr als 110 Kilometer liegen, der Weg zur Arbeit mehr als 1,5 Stunden (eine Strecke) dauert oder wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Wohnen und Übernachten in der Schweiz trägt.
- Bei Unklarheiten zur Frage Grenzgänger oder nicht, wenden Sie sich entweder an das deutsche Wohnsitzfinanzamt oder das zuständige kantonale Steueramt. Erforderlich ist in jedem Fall die Anmeldung als Grenzgänger beim Finanzamt am Wohnsitz in Deutschland. Sie erhalten daraufhin eine Ansässigkeitsbescheinigung, die Sie Ihrem schweizerischen Arbeitgeber vorlegen.
- Eine Besteuerung zum vollen Quellensteuertarif erfolgt immer dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an Ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren können. Geschäftsreisen in Drittstaaten werden als Nichtrückkehrtage gezählt.
Grenzgänger sind Personen, die im Grenzgebiet eines Landes wohnen, im benachbarten Land arbeiten …
Schweizer Arbeitsplatz - Wohnsitz in Deutschland
Arbeiten Sie in der Schweiz und wohnen in Deutschland gelten Sie als beschränkt steuerpflichtig.
- Die Besteuerung zum vollen Quellensteuersatz erfolgt dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an Ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren können beziehungsweise eine tägliche Rückkehr unzumutbar ist. Die Einkommenssteuer in der Schweiz besteht aus Steuern der Gemeinden und Kantone sowie der Bundessteuer.
- Bei der Quellensteuer gibt es vier verschiedene Quellensteuertarife (Tarif A - Alleinstehende, Tarif B - Alleinverdiener, Tarif C - Doppelverdiener, Tarif D - Bezieher geringfügiger Nebenerwerbseinkünfte). Die direkte Bundessteuer ist in jedem Tarif enthalten. Mit dem Einkommen steigt der Steuersatz.
Steuern bei Wohnsitzpflicht in der Alpenrepublik
Besitzen Sie eine Niederlassungsbewilligung (genannt C-Ausweis), sind Sie berechtigt, eine Steuererklärung abzugeben.
- Alle mit einem Einkommen von mehr als 19.000 Schweizer Franken im Jahr müssen Bundessteuern entrichten. Der Spitzensteuersatz beträgt 11,5 Prozent (Einkommen ab 84.300 Schweizer Franken).
- Üblicherweise können Sie bestimmte Kosten (Krankheit, Beruf, Weiterbildung) oder Spenden geltend machen. Als Wohneigentümer vermindern Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer oder Betriebs- und Verwaltungskosten eine Steuerschuld.
Sie können online bei der Schweizerischen Steuerverwaltung die aktuellen Quellensteuertarife für alle Kantone abrufen und Steuern berechnen. Die Angaben sind allgemein und beziehen sich auf Einkommen als Arbeitnehmer beziehungsweise unselbstständig Erwerbende.
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