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Arbeiten in der Schweiz - Steuern und Co.

Jedes Jahr verlassen mehr als 4.000 Deutsche ihre Heimat auf Dauer in Richtung Schweiz. Andere zieht es zeitweilig zum Arbeiten in die Alpenrepublik. Dann gibt es sogenannten Grenzgänger, die täglich zwischen den beiden Ländern pendeln. Die Berechnung der Steuern ist für ständige Auswanderer und zeitweilige Zuwanderer schwierig. Berücksichtigung muss eine Fülle von Kriterien finden. Einfacher ist das für Grenzgänger. Sie zahlen lediglich eine Pauschale.

Arbeiten in der Schweiz können Sie mit und ohne Niederlassungsbewilligung.
Arbeiten in der Schweiz können Sie mit und ohne Niederlassungsbewilligung.

Wenn sich Deutsche für längere Zeit oder auf Dauer zum Arbeiten ins Ausland begeben, gelten für sie die Gesetze des Gastlandes. Arbeitseinkommen werden nach dem Ort ihres Entstehens unter Berücksichtigung einer Wohnsitzpflicht teilweise oder voll besteuert. Wählen Sie die Schweiz nach dem Arbeiten als Alterswohnsitz, unterliegt eine deutsche Rente der deutschen Steuerpflicht.

Arbeiten in der Schweiz als Grenzgänger

Wenn Sie zu den Grenzgängern gehören, zahlen Sie Steuern am Wohnsitz in Deutschland. In der Alpenrepublik wird lediglich ein Pauschalbetrag in Höhe von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer eingezogen. Diese wird bei der nächsten Steuererklärung vom deutschen Fiskus berücksichtigt.

  • Als Grenzgänger werden auch Wochenaufenthalter behandelt, die über die Woche in der Schweiz wohnen, eine tägliche Rückkehr an den Wohnsitz in Deutschland zumutbar ist. Nicht zumutbar wäre es im Fall, wenn für Sie eine rechtliche Wohnsitzpflicht im Alpenland besteht, zwischen Wohn- und Arbeitsort mehr als 110 Kilometer liegen, der Weg zur Arbeit mehr als 1,5 Stunden (eine Strecke) dauert oder wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Wohnen und Übernachten in der Schweiz trägt.
  • Bei Unklarheiten zur Frage Grenzgänger  oder nicht, wenden Sie sich entweder an das deutsche Wohnsitzfinanzamt oder das zuständige kantonale Steueramt. Erforderlich ist in jedem Fall die Anmeldung als Grenzgänger beim Finanzamt am Wohnsitz in Deutschland. Sie erhalten daraufhin eine Ansässigkeitsbescheinigung, die Sie Ihrem schweizerischen Arbeitgeber vorlegen.   
  • Eine Besteuerung zum vollen Quellensteuertarif erfolgt immer dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an Ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren können. Geschäftsreisen in Drittstaaten werden als Nichtrückkehrtage gezählt.

Schweizer Arbeitsplatz - Wohnsitz in Deutschland

Arbeiten Sie in der Schweiz und wohnen in Deutschland gelten Sie als beschränkt steuerpflichtig.

  • Die Besteuerung zum vollen Quellensteuersatz erfolgt dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an Ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren können beziehungsweise eine tägliche Rückkehr unzumutbar ist. Die Einkommenssteuer in der Schweiz besteht aus Steuern der Gemeinden und Kantone sowie der Bundessteuer. 
  • Bei der Quellensteuer gibt es vier verschiedene  Quellensteuertarife (Tarif A - Alleinstehende, Tarif B - Alleinverdiener, Tarif C - Doppelverdiener, Tarif D - Bezieher geringfügiger Nebenerwerbseinkünfte). Die direkte Bundessteuer ist in jedem Tarif enthalten. Mit dem Einkommen steigt der Steuersatz.

Steuern bei Wohnsitzpflicht in der Alpenrepublik

Besitzen Sie eine Niederlassungsbewilligung (genannt C-Ausweis), sind Sie berechtigt, eine Steuererklärung abzugeben.

  • Alle mit einem Einkommen von mehr als 19.000 Schweizer Franken im Jahr müssen Bundessteuern entrichten. Der Spitzensteuersatz beträgt 11,5 Prozent (Einkommen ab 84.300 Schweizer Franken).
  • Üblicherweise können Sie bestimmte Kosten (Krankheit, Beruf, Weiterbildung) oder Spenden geltend machen. Als Wohneigentümer vermindern Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer oder Betriebs- und Verwaltungskosten eine Steuerschuld.

Sie können online bei der Schweizerischen Steuerverwaltung die aktuellen Quellensteuertarife für alle Kantone abrufen und Steuern berechnen. Die Angaben sind allgemein und beziehen sich auf Einkommen als Arbeitnehmer beziehungsweise unselbstständig Erwerbende.

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