Prüfungserfolg vor der Anwaltskammer
Am Ende Ihres dritten Ausbildungsjahres werden Sie neben schriftlichen Prüfungen auch eine mündliche Prüfung vor der Anwaltskammer ablegen müssen. Der Auftritt in einer mündlichen Prüfung ist nicht jedermanns Sache, fällt aber oft bei der Bewertung der Prüfungsleistungen nicht unerheblich ins Gewicht.
- In der mündlichen Prüfung vor der Anwaltskammer sollten Sie natürlich vor allem zeigen können, dass Sie mit den fachlichen Themen, die Ihnen in Ihrem Beruf begegnen werden, vertraut sind.
- Sie sollten daher vor der mündlichen Prüfung die wichtigsten rechtsbezogenen Themen wiederholt haben, und auch das Kosten- und Gebührenrecht nicht vernachlässigen.
- Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Gruppengespräch durchgefüht, so dass mehrere Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Sie sollten darauf achten, sich bei Gelegenheit auch aus eigener Initiative am Gespräch zu beteiligen und nicht nur zu antworten, wenn Sie direkt gefragt werden.
- Andererseits sollten Sie sich jedoch auch nicht allzusehr in den Vordergrund drängen, denn das wirkt nicht sehr sympathisch. Und Sie sollten nicht unterschätzen, wie sehr der persönliche Eindruck eine Bewertung von Prüfungsleistungen beeinflussen kann.
Der Tag der mündlichen Prüfung rückt immer näher. Die Hände fangen an zu zittern, der Schlaf wird …
Vorbereitung auf das Gremium
- Wenn Sie die Mitglieder des Prüfungsausschusses der jeweiligen Anwaltskammer kennen, wird es Ihnen leichter fallen, sich innerlich auf das Prüfungsgremium einzustellen. Wenn nicht, können Sie vielleicht im Kollegenkreis Auskünfte über die Prüfer einholen.
- Lassen Sie sich dann aber nicht von Schreckensgeschichten verunsichern. Fragen Sie lieber gezielt danach, was an einem einzelnen Prüfer als sympathisch erlebt wurde.
Gehen Sie ruhig davon aus, dass auch ein Prüfer einen Prüfling im Allgemeinen nicht gerne durchfallen lässt. Das beruhigt schon im Vorfeld die Nerven und lässt Sie das Prüfungsgespräch als Fachgespräch unter Kollegen angehen.
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