Allgemeines über das Krankengeld
Bei einer längeren Erkrankung haben Sie als Angestellter meistens einen Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Diese Zahlung wird in der Regel jedoch nur sechs Wochen gezahlt. Danach haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
- Ab dem ersten Tag der siebten Krankheitswoche haben Sie dann Anspruch auf Krankengeld. Dieses beträgt siebzig Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, jedoch höchstens neunzig Prozent des Nettolohnes.
- Für dieselbe Erkrankung können Sie innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen lang Krankengeld erhalten. Nach diesem Zeitraum müssen Sie erst wieder sechs Monate lang gearbeitet haben, bevor Sie einen erneuten Anspruch auf Krankengeld haben.
- Das Krankengeld wird Ihnen steuerfrei ausgezahlt, dennoch müssen Sie dieses bei der Steuererklärung angeben, denn es fällt unter den Progressionsvorbehalt.
So stellen Sie einen Antrag für die Lohnersatzleistung
Generell haben Sie als gesetzlich Versicherter einer Krankenkasse automatisch Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen erkrankt sind und dadurch arbeitsunfähig sind. Diese Arbeitsunfähigkeit muss allerdings durch einen Arzt bescheinigt werden.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Ist …
- Einen richtigen Antrag müssen Sie für das Krankengeld nicht stellen, jedoch stehen Sie in der Mitwirkungsplicht, dies bedeutet, dass Sie aktiv mit der Krankenkasse zusammenarbeiten müssen, um das Krankengeld zu erhalten. Hierzu ist es sehr wichtig, dass Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fristgerecht bei der Krankenkasse vorlegen. Hierdurch hat die Krankenkasse eine genaue Übersicht über die erkranten Tage und das Stellen eines separaten Antrags entfällt für Sie.
- Gegen Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einige Formulare. Hierbei ist eine Verdienstbescheinigung, welche von ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. Diese sollten Sie schnellstmöglich Ihrem Arbeitgeber vorlegen, denn anhand dieser Bescheinigung wird die Höhe Ihres Krankengeldes errechnet. Einige Krankenkassen senden diese Bescheinigungen direkt an den Arbeitgeber, sodass Sie in diesem Vorgang nicht involviert sind.
- Des Weiteren erhalten Sie einen Auszahlungsschein, dieser muss von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Nur mit ausgefülltem Auszahlungsschein wird Ihre Krankenkasse eine Auszahlung vornehmen. Sie erhalten für die Tage, die Sie laut Auszahlungsschein krankgeschrieben sind dann die Zahlungen.
- Daher ist es sehr wichtig, den Auszahlungsschein regelmäßig und zügig von dem Arzt ausfüllen zulassen und diesen der Krankenkasse einzureichen. Nur so können Sie dafür sorgen, dass Sie regelmäßig Zahlungen bekommen.
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