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Anlage UR - Erklärung

Für Steuererklärungen müssen private und gewerbliche Steuerzahler amtlich vorgeschriebene Formulare ausfüllen und abgeben. Unter Umständen müssen beispielsweise zur jährlichen Umsatzsteuererklärung weitere Vordrucke (Anlage-UN,- UR) beachtet werden.

Anlage UR muss nur im Bedarfsfall zu jeder Umsatzerklärung eingereicht werden.
Anlage UR muss nur im Bedarfsfall zu jeder Umsatzerklärung eingereicht werden.

Im Gegensatz zu den Steuerklärungen privater Steuerzahler müssen gewerbliche Steuerunterlagen von der Umsatzsteuererklärung über die Gewerbesteuererklärung bis zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) elektronisch an die Finanzbehörden geschickt werden.

Umsatzsteuerklärung elektronisch zustellen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht auf seinen Online-Seiten keine aktuellen Steuerformulare für Unternehmen mehr.

  • Die Vordruckmuster zur jeweils aktuellen Umsatzsteuererklärung finden Sie auf der Webseite der Finanzverwaltung von Bund und Ländern "Elster". Direkt bei Ihrer örtlichen Finanzverwaltung können Sie ein kostenloses Steuerprogramm (ElsterFormular) erhalten.
  • Zur Umsatzsteuererklärung (UST 2 A) erhalten Sie eine Anleitung sowie zwei weitere Formulare (Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung, Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung für im Ausland ansässige Unternehmen. Die Umsatzsteuererklärung müssen Sie auf den amtlich vorgeschriebenen Formularen ausfüllen. Den Datensatz übermitteln Sie durch Datenfernübertragung. 

Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung

Die Anlage UR müssen Sie im Rahmen der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Im Formular machen Sie Angaben über einen innergemeinschaftlichen Erwerb und steuerfreie Umsätze.

  • Neben den von der Umsatzsteuer befreiten ausgeführten Lieferungen oder Leistungen müssen Sie Angaben Lieferungen oder Leistungen machen, bei denen Sie aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft zum Schuldner des Finanzamts wurden. Zum Steuerschuldner durch Umkehr der Steuerschuldnerschaft werden Sie beispielsweise als Lieferant von Elektrizität, Gas, Industrieschrott sowie Gold.
  • In den Zeilen 6 bis 13 der Anlage UR geht es um die innergemeinschaftlichen Erwerbe. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte folgen in den Zeilen 14 bis 20. Ab Zeile 21 werden Angaben abgefragt, wo es um den Leistungsempfänger als Steuerschuldner geht. Sie tragen jene Umsätze ein, für die Ihr Betrieb die Steuer schuldet.

Schulden Sie die Umsatzsteuer aufgrund von Auslagerungen aus einem Umsatzsteuerlager, tragen Sie diese in Zeile 29 ein. In den Zeilen 33 bis 35 folgen steuerfreie Leistungen sowie unentgeltliche Wertabgaben.

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