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Altersvorsorge Rente - Informationen

Die Rente muss zusätzlich versorgt werden.
Die Rente muss zusätzlich versorgt werden.
Wenn es um die Altersvorsorge geht, gibt es genügend Möglichkeiten, denn sicher ist nur, dass die gesetzliche Rente in Zukunft nicht ausreichen wird. Daher sollte jeder Arbeitnehmer und jeder Selbstständige selbst für eine private Rentenversicherung sorgen.

Eine Altersvorsorge ist wichtig

  • Als der Spruch „Unsere Rente ist sicher“ vom damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm gesagt wurde, dachten viele Menschen noch nicht an die finanziellen Folgen dieses Ausspruchs. Die Rente der Abgeordneten ist immer sicher gewesen, nur der „kleine Mann“ muss nun für seine spätere Alterszukunft selbst sorgen, denn die Generationenschere öffnet sich immer weiter. Viele Arbeitnehmer müssen für immer mehr alte Menschen die Rente bezahlen.
  • Daher müssen die heutigen Arbeitnehmer und Selbstständige selbst für ihre private Altersvorsorge sorgen, wobei unterschieden werden muss zwischen staatlich geförderter und nicht geförderter Rentenvorsorge. Eine sehr gute Möglichkeit einer privaten Altersvorsorge ist die von vielen Firmen ins Leben gerufene Betriebsrente als zusätzliche Rentenzahlung.

Eine private Rente muss sein

  • Die klassische Riester-Rentenversicherung ist einer der ersten Angebote für Arbeitnehmer, wobei nicht nach Frauen und Männern getrennt wird. Hier hat der Sparer die Möglichkeit, je nach Finanzlage und Alter bis zu 154,- Euro an staatlicher Zulage zu erhalten. Dies ist auch noch eine zusätzliche Zinssicherung von garantierten 2,25 %, was in Zeiten niedriger Zinserträge ein relativ guter Zinssatz ist.
  • Ein Riester-Banksparplan ist ebenfalls sicher und enthält kein Risiko. Die Renditechancen liegen zwischen 3 % bis zu 6 % bei gleicher staatlicher Förderung von jährlich bis zu 154,- Euro. Durch die Riester-Verträge haben Sie aber auch noch die Möglichkeit, diese bei der Steuererklärung geltend zu machen.
  • Die Rürup-Rente wurde für alle Selbstständigen und Freiberufler eingerichtet und wird durch die Absetzbarkeit als Sonderausgaben staatlich gefördert. Im Jahre 2012 können 74 % des angesparten Geldes abgesetzt werden, bis zum Jahre 2025 steigt die jährliche Absetzbarkeit um jeweils 2 % auf 100 %. Die Rürup-Rente ist gegliedert in eine Anspar- und eine Leistungsphase, wobei die Leistungs- oder Rentenphase bis zum Jahre 2040 nur beschränkt besteuert wird.

Stand 12/2012

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