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Altersgerechter Umbau - Finanzierungstipps

Irgendwann erreicht eine Immobilie ein Alter, welches eine nicht selten umfangreiche Sanierung notwendig macht. Alte Häuser aus den 1950er entsprechen in keiner Weise den Anforderungen an Wärmedämmung, selten bieten sie Komfort für Bewohner im Alter. Die Gebäude müssen energetisch modernisiert werden. Auch ein altersgerechter Umbau kann ganz schön ins Geld gehen.

Treppenlift kann als Maßnahme des altersgerechten Umbaus gefördert werden.
Treppenlift kann als Maßnahme des altersgerechten Umbaus gefördert werden.

Fertigbauhersteller verweisen gern darauf, dass es ökonomisch in vielen Fällen möglicherweise sinnvoller wäre, den Altbau zu entfernen und an dessen Stelle ein Effizienzhaus in Fertigbauweise zu bauen. Sicherlich stimmt es, dass Gebäude mit Baujahr vor 1980 einen hohen Sanierungsbedarf haben. Ein altersgerechter Umbau kann zusätzlich beträchtliche Finanzmittel erfordern.

Neue Gebäude barrierefrei bauen

Es ist eine Tatsache, dass die Haushalte der meisten Rentner voller Barrieren sind, die den Alltag und das Leben allgemein erschweren. Viele tägliche Dinge ließen sich barrierefrei bedeutend einfacher erledigen lassen.

  • Studien zufolge sind kaum mehr als zehn Prozent aller Senioren-Haushalte auch seniorengerecht gebaut. Es gibt zu viele Treppen, die Bäder und Duschen sind zu eng. Nur in wenigen Fällen lassen sich Türen mit Rollator oder Rollstuhl begehen. Erschwert wird der Zugang zu Balkonen und Terrassen durch zu hohe Schwellen. In vielen Fällen ist das für Betreffende nicht nur mühselig, sondern praktisch unmöglich.
  • An junge Bauherren richtet sich daher die Empfehlung: An das Alter denken und barrierefrei bauen. Denn das ist oftmals die Voraussetzung dafür, dass Sie noch im hohen Alter in Ihrem Haus wohnen können. Sie sichern sich Ihren Lebensabend in den geliebten vier Wänden.
  • Bei neu zubauenden Häusern kann man den Grundsatz der Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigen. Alte Gebäude müssen für das Alter umgebaut werden. Ein altersgerechter Umbau wird zwar vom Staat gefördert. Doch nicht immer lassen sich alle Wünsche aufgrund baulicher oder finanzieller Gegebenheiten realisieren.

Altersgerechter Umbau - Fördermittel für Wohnerleichterungen

Die Förderung des Abbaus von Barrieren im Wohnungsbestand liegt in den Händen der staatsnahen KfW-Bank. Unter der Programmnummer 159 führt sie die Maßnahme altersgerecht Umbauen. Hauseigentümer und Wohnungsvermieter können sich zudem an ihre Stadtverwaltung wenden, um spezielle Fördergelder im Rahmen der alters- und behindertengerechten Anpassung des Wohnungsbestandes zu erhalten.

  • Im günstigsten Fall erhalten Sie als Eigentümer der Immobilie eine komplette Kostenübernahme. Ausbauten müssen entsprechend dem jeweiligen Programm förderbar sein. Die maximal erhältliche Zulage beim KfW-Programm beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zu beachten ist hierbei: Die Kreditvergabe liegt in den Händen der Hausbank. Nur Zuschüsse zahlt die KfW-Bank direkt aus.
  • Sie müssen nicht alle möglichen Umbaumaßnahmen in einem Stück vornehmen. Sie können in einzelnen Schritten vorgehen, denn auch dies wird durch das KfW-Programm gefördert. Bei allen Umbauten wird das Einhalten von Mindestanforderungen gefordert.
  • Die Türbreite muss nach dem Umbauen eine Breite von wenigstens 80 Zentimetern aufweisen, Waschbecken eine Tiefe von mindestens 50 Zentimetern und Türdrücker eine Höhe im Bereich von 85 bis 105 Zentimetern. Die anforderungsgerechte technische Umsetzung der Baumaßnahmen muss der Architekt oder das Handwerksunternehmen bestätigen.

Gefördert wird im Prinzip alles, was für erleichtertes Wohnen im Alter sorgt. Die KfW fördert beispielsweise die Verbreiterung von Wegen, Treppenlifteinbau oder Badumbau. Mittlerweile erhalten auch Erstkäufer von altersgerecht sanierten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen den Zuschuss.

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