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Altenpflegehelferin - Ausbildung und Gehalt im Überblick

Auch die Dokumentation von Krankheitsverläufen ist Aufgabe des Altenpflegehelfers.
Auch die Dokumentation von Krankheitsverläufen ist Aufgabe des Altenpflegehelfers.
Wer die Altenpflegehelferinnen-Ausbildung absolvieren möchte, den wird eine schulische Lehre mit einem praktischen Abschnitt erwarten. Die schulische Zeit wird in den meisten Fällen allerdings nicht mit einem Gehalt vergütet.

Gehalt der Altenpflegehelferin in und nach der Ausbildung

  • Während der Lehre zur Altenpflegehelferin besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf ein Gehalt in Form von Ausbildungsvergütung, da dies größtenteils eine schulische Ausbildung mit praktischen Abschnitten ist.
  • Für die praktischen Teile der Lehre erhält man eine Vergütung von bis zu 700 Euro, aber dies ist nur ein Durchschnittswert, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich berechnet und ausgezahlt wird.
  • Eine Förderung in Form von BAföG kann in speziellen Fällen beantragt werden und wird nach Bewilligung unterstützend gezahlt.
  • Es können außerdem noch Kosten anfallen, die aus Schul-, Lehrgangs-, Lehrmittel- und Prüfungsgebühren bestehen.
  • Nach der Lehre kann das Gehalt der Altenpflegehelferin bei durchschnittlich 2000,00 Euro angesetzt werden. Hier beeinflussen allerdings Faktoren wie Region, Branche, übertragene Verantwortung, tarifvertragliche Bindung des Arbeitgebers und Berufserfahrung die Höhe des Gehalts.

Allgemeine Informationen über die Ausbildung zur Altenpflegehelferin

  • Die Ausbildung dauert in der Regel 1 Jahr, wenn diese in Vollzeit absolviert wird. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
  • Um die Lehre absolvieren zu können, wird ein Hauptschul- oder ein gleichwertiger Schulabschluss erwartet. Dies variiert allerdings auch und kann in manchen Bundesländern anders geregelt sein.
  • Vor Beginn der Lehre muss ein Attest vorgelegt werden, der die Eignung für diesen Beruf bestätigt, dieses darf nicht älter als 3 Monate sein. Manchmal wird auch ein Führungszeugnis verlangt.
  • Azubis werden nur an von den berufsbildenden Schulen aufgenommen, wenn bereits für den praktischen Teil ein Vertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung geschlossen wurde.
  • Wer noch nicht volljährig ist, muss an einer Erstuntersuchung teilnehmen und diese auch erfolgreich bestehen.
  • Eine Lehre in Teilzeit kann nur in Verbindung mit einer parallel ausgeübten, entsprechenden, fachspezifischen Tätigkeit absolviert werden.
  • Während der Lehre lernt man, wie alte und kranke Menschen ihren Gebrechen und Bedürfnissen entsprechend gepflegt und unter Einhaltung der Hygienevorschriften versorgt werden.
  • Außerdem wird erklärt, wie man bei der Gestaltung der Wohnräume und Bewältigung des Alltags unterstützen kann. Auch die Freizeitgestaltung kann zu Ihrer Aufgabe werden.
  • Auch das Erkennen von Krankheitsbildern, die im pflegerischen Bereich auftreten können, sowie deren Behandlung oder Einschätzung müssen erlernt werden.

Wer den Beruf des Altenpflegehelfers erlernen möchte, sollte vorab ein Praktikum machen, da dieser Job nicht jedermanns Sache ist. Sie sollten aber in jedem Fall Interesse an einer pflegerischen und helfenden Tätigkeit haben.

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