Altenheim - so gestalten sich die Kosten
Ein Pflegeplatz in einem Altenheim ist meist sehr teuer. Durchschnittlich können Sie mit einem Betrag von etwa 3400 Euro rechnen. Aber die Preise sind von Heim zu Heim verschieden. Manche Heime sind teurer als andere. Dies hängt auch von der Zimmergröße ab, ob Sie ein Einzelzimmer mieten oder ein Doppelzimmer. Diese Kosten werden Heimentgelt genannt folgende Leistungen sind in dem Heimentgelt enthalten:
- Die Pflegeleistungen machen einen sehr großen Teil des Betrags aus. Sie erhalten 24 Stunden pflegerische Hilfe, egal ob Tag oder Nacht. Hierunter fallen auch die medizinische Behandlungspflege und die Gestaltung Ihres Tagesablaufes, durch Angebote oder Veranstaltungen. Beratungen für Sie und Ihre Angehörigen sind ebenfalls in den Pflegeleistungen enthalten.
- In einem Altenheim erhalten Sie Vollpension, mit Getränken und abwechslungsreichen Mahlzeiten. Sollten Sie unter Allergien oder bestimmten Krankheiten leiden, wird dies bei Ihren Mahlzeiten berücksichtigt.
- In den Gesamtkosten ist Ihre Unterkunft enthalten. Dies enthält neben den Strom-, Heiz- und Wasserkosten auch sämtliche Reinigungskosten. Auch die Pflege und Wäsche Ihrer Bekleidung ist enthalten.
- Investitionskosten des Heimbetreibers sind ebenfalls ein Anteil der Gesamtsumme. Hierin sind die Miete für ein möbliertes Zimmer mit Nasszelle enthalten sowie auch alle anfallenden Reparaturen oder Instandhaltungskosten.
- Ein kleiner Teil der Rechnung ist die Ausbildungsumlage, hierdurch werden Ausbildungen in der Altenpflege finanziert, damit sie auch weiterhin durch qualifiziertes Personal gepflegt werden können.
Gerade heutzutage ist es immer schwieriger geworden, seine Eltern im eigenen Haus zu betreuen, …
Wer das Heimentgelt bezahlt
- Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt einen Anteil, wenn Sie eine Pflegestufe bewilligt bekommen haben. Für jede Pflegestufe zahlt die Versicherung andere Summen.
- Aber diese Beträge werden nicht reichen, um die Kosten in einem Altenheim zudecken.
- Einkünfte der zupflegenden Person werden als Nächstes für die Abdeckung der Kosten herhalten müssen. Renten jeglicher Art werden für die Abdeckung in Beanspruchung genommen.
- Sollten diese dann noch nicht abgedeckt sein, können Sie einen Antrag auf Pflegewohngeld oder zusätzliche Hilfen des Sozialamtes stellen.
- Vermögen muss aber vor einem solchen Antrag für die Heimkosten verbraucht werden.
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