Was Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Versicherungsbestätigung
- Kennzeichen
- TÜV-Bericht
- AU-Bericht
- Personalausweis
Alte Autonummer mitnehmen
Wenn Sie umziehen und sich dadurch der Zulassungsbezirk ändert, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. In der Regel ist es problemlos möglich, die alte Autonummer bei einem Halterwechsel oder Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirkes zu behalten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
- Sprechen Sie dazu persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde vor und teilen Sie Ihr Anliegen mit.
- Legen Sie dem Sachbearbeiter die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von Ihrem Kfz-Versicherer, die alten Nummernschilder, den TÜV- und AU-Bericht sowie den Personalausweis vor. Alternativ können Sie sich auch mit Ihrem Reisepass und einer aktuellen Meldebescheinigung ausweisen.
- Handelt es sich um die Anmeldung eines Firmenfahrzeuges, legen Sie zudem auch Ihre Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls den Handelsregisterauszug vor.
- Bei der An- oder Ummeldung müssen Sie der Behörde außerdem eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen.
Sie wollen umziehen, aber nach dem Umzug Ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten? Dieser Wunsch ist …
Kfz-Kennzeichen auf Wunsch behalten
In einigen Bundesländern ist es derzeit schon möglich, die alten Autonummern zu behalten, wenn man in einen anderen Ort umzieht. Dazu gehören derzeit Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Auf einer Verkehrsministerkonferenz haben sich die Verkehrsminister der einzelnen Länder bereits für die deutschlandweite Neuregelung ausgesprochen. Bisher (Stand Februar 2013) ist die Durchsetzung jedoch Ländersache.
- Für den Fahrzeughalter birgt die Neuerung vor allem finanzielle Vorteile, denn die Kosten für neue Autonummern sowie die Zulassung entfallen.
- Bedenken Sie aber auch, dass Sie weiterhin dazu verpflichtet sind, die Zulassungsbescheinigung ändern zu lassen.
Abgesehen von den neuen Regelungen, die bereits einige Bundesländer betreffen, kann es bei den Formalitäten für An- und Ummeldungen zu Abweichungen in den einzelnen Zulassungsbehörden kommen. Es ist beispielsweise nicht überall mehr möglich, ein Fahrzeug für eine andere Person anzumelden. Am besten rufen Sie vorab bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle an.
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