Der Freelancer-Status
Ein Freelancer ist freier Mitarbeiter, der für Unternehmen Aufträge ausführt.
- Ein freier Mitarbeiter ist nicht Arbeitnehmer, also nicht im Unternehmen angestellt. Rechtlich betrachtet, kann ein Freelancer Freiberufler oder Gewerbetreibener sein. Der Freelancer muss daher alle Kosten für Versicherung, Steuern und weitere Nebenkosten selber tragen.
- Vertraglich werden je nach Aufgabe Werkverträge (ganze Projekte oder komplette Bestandteile) oder Dienstleistungsverträge (meist eine bestimmte Anzahl an Stunden) zwischen dem Freelancer und dem Auftraggeber geschlossen.
Wichtige Punkte beim Vertrag
In Verträgen für Freelancer gelten ähnliche Regeln wie für andere Verträge im Bereich der Werks- und Dienstleistungsverträge.
- Inhaltlich sollten Sie in jedem Fall die genannte Leistung genau lesen (Auftrag oder Stundenanzahl etc.).
- Ebenso wichtig ist die Bezahlung und die daran gekoppelten Voraussetzungen. Achten Sie hierbei insbesondere auf Nebenkosten (vor allem Reisekosten etc.).
- Bei jedem Unternehmen gibt es bestimmte Verschwiegenheitspflichten oder Konkurrenzschutz, über die Sie sich informieren sollten.
- Die Kündigungsregeln im Vertrag sind ebenso von Wichtigkeit, denn sie entscheiden, wie schnell der Auftraggeber oder Sie selbst im Falle des Falles abbrechen können und welche Konsquenzen dahinter stehen.
- Achten Sie (u. a. auch bei "Kettenverträgen") auch auf Haftungsrisiken.
- Haftung spielt auch ganz besonders bei Werkverträgen eine Rolle, haben aber auch bei Dienstleistungsverträgen eine Relevanz. Seien Sie sich daher den Haftungsrisiken bewusst.
- Viele Unternehmen bestehen auf einer Zusage Ihrerseits, dass Sie nicht scheinselbstständig sind. Dies ist auch für Sie von Bedeutung! Der Vertrag sollte daher einen solchen Bestandteil enthalten.
Als Handelsvertreter hat man besondere Berufsanforderungen, deshalb sollten Sie beim Vertrag für …
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