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ALG II-Rechner - Hinweise

Ein ALG II-Antrag kann Probleme bereiten.
Ein ALG II-Antrag kann Probleme bereiten.
Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu stellen, der kann sich mithilfe eines ALG II-Rechners zuvor darüber informieren, ob und in welcher Höhe ein Anspruch womöglich besteht. Die Rechner sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da sie nur eine sehr grobe Einschätzung der persönlichen Situation ermöglichen.

Den Nettoverdienst ausrechnen, den Anspruch auf Wohngeld kalkulieren oder den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erfahren - im Internet finden Sie zahlreiche Berechnungsprogramme, mit denen sich dies erledigen lässt. Allerdings kalkulieren diese Rechner ihre Ergebnisse in der Regel nach den häufigsten Standardfällen, sodass sich nicht jeder Fall individuell berechnen lässt.

Einen ALG II-Rechner im Internet nutzen

  • Auf unterschiedlichen Seiten im Netz finden Sie Rechner, mit denen sich die Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II kalkulieren lassen. Den Berechnungsprogrammen ist dabei gemeinsam, dass Sie nur bestimmte Parameter eingeben können.
  • Dazu gehört vor allem die Anzahl der Kinder und die Feststellung, ob Sie mit einem Lebens- bzw. Ehepartner zusammen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. In diesem Fall müssen Sie auch das Einkommen Ihres Partners angeben.
  • Gerade die Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht, kann jedoch im Einzelfall zwischen Jobcenter und Antragsteller höchst umstritten sein. Berechnen Sie also Ihren vermeintlichen Anspruch mithilfe eines ALG II-Rechners ohne Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, kommen Sie vielleicht zu einem ganz anderen Ergebnis, als das Jobcenter, wenn dieses eine Bedarfsgemeinschaft annimmt.
  • Das Ergebnis der Kalkulation verrät Ihnen also keinesfalls, welchen Anspruch Ihnen die Behörde nach der Antragstellung tatsächlich zubilligt. Auch können Sie bei den meisten Berechnungsprogrammen nur Ihre Einkommensverhältnisse, nicht jedoch womöglich vorhandenes Vermögen angeben.      

Nicht alle Kriterien werden berücksichtigt

  • Ein kostenloses Berechnungsprogramm geht in der Regel von Standardsituationen aus. So können Sie beispielsweise Ihr Einkommen oft nur als Arbeitnehmer angeben, nicht jedoch als Selbstständiger.

  • Für einen Selbstständigen errechnet sich das Einkommen aus dem Umsatz abzüglich der notwendigen Betriebsausgaben, also aus dem Gewinn. Welche Betriebsausgaben im Einzelfall notwendig sind, kann das Jobcenter bei Leistungsempfängern jedoch anders beurteilen, als der Unternehmer selbst.

  • Vor allem sollten Sie daran denken, dass auch vorhandenes Vermögen - mit Ausnahme von Schonvermögen und Freibeträgen - in die Berechnung von Grundsicherungsleistungen mit einfließt. Auch dieses kann also einen von einem Berechnungsprogramm überschlägig ermittelten Anspruch mindern. 

Bei der Nutzung von ALG II-Rechnern im Internet ist Vorsicht geboten. Denn wenn die Berechnung der Leistungen so einfach wäre, dann käme es kaum zu den zahlreichen Widersprüchen beim Jobcenter oder Klagen vor dem Sozialgericht. 

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