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AGB erstellen - das ist zu beachten

AGB sind das Lebenselixier von Verträgen.
AGB sind das Lebenselixier von Verträgen. © Thorben Wengert / Pixelio
Wer Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, sollte die Bedingungen seines Angebots in allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und AGB erstellen. Beachten Sie, dass hier allerlei Fallstricke auf Sie warten und schreiben Sie AGB keinesfalls wortgleich anderswo ab.

Was Sie benötigen:

  • Rechtsberatung

In den AGB ist bekanntlich das Kleingedruckte geregelt. Auch wenn es noch so klein gedruckt ist, bildet das Kleingedruckte die entscheidende Grundlage Ihre Geschäftsbeziehung zum Kunden. AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihren Kunden vorgeben und grundsätzlich nicht zur Disposition des Kunden stehen.

Verwendung fremder AGB führt zur Abmahnung

  • Sie benötigen dann AGB, wenn Sie von allgemeinen gesetzlichen Regeln abweichen möchten oder sich zwischen mehreren vom Gesetz erlaubten Alternativen entscheiden müssen. 
  • Seien Sie gewarnt: Kommen Sie nicht auf die Idee und schreiben die AGB bei Ihrem Konkurrenten einfach ab. Sie verletzen dann dessen Urheberrechte und geben ihm Veranlassung, Sie kostenpflichtig abzumahnen und Sie auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Vor allem laufen Sie Gefahr, dass Sie nicht wissend eine Regelung übernehmen, die im Widerspruch zu Ihrer persönlichen Situation steht oder nicht in Ihrem Interesse liegt.
  • Gleichermaßen sollten Sie die AGB auch nicht derart erstellen, dass Sie vermeintlich passende AGB von irgendwoher übernehmen und eigenständig versuchen, diese abzuändern. Es gibt in der Praxis eine Masse von Fällen, in denen genau diese Verfahrensweise immer wieder schief gegangen ist.
  • Auch ein Verbraucherschutzverein oder ein abmahnberechtigter Wirtschaftsinteressenverband darf sie abmahnen.

BGB gibt den Maßstab zum AGB-Erstellen vor

  • Lesen Sie §§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch. Das Gesetz regelt dort im Detail, wie und mit welchem Inhalt AGB formuliert werden dürfen und welche Regelungen nicht erlaubt sind. Das frühere AGB-Gesetz wurde in das BGB integriert.
  • Beachten Sie, dass AGB unwirksam sind, wenn Sie Ihren Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn eine Bestimmung nicht klar und verständlich formuliert ist. Im Übrigen ist es dann der Fall, wenn eine Bestimmung dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung zuwiderläuft.
  • Auch überraschende oder mehrdeutige AGB müssen Sie vermeiden. Sie riskieren, dass die Unwirksamkeit von AGB die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge hat.
  • Beachten Sie, dass Ihre AGB nur dann Bestandteil Ihres Vertrages mit Ihren Kunden werden, wenn Sie sie ausdrücklich auf die Geltung der AGB hinweisen sowie diese klar, leserlich und verständlich formulieren.
  • Da die Formulierung von AGB eine ausgesprochen komplexe und anspruchsvolle Angelegenheit ist, sollten Sie sich im Hinblick auf Ihre individuelle Situation unbedingt anwaltlich beraten und die AGB von einem Anwalt erstellen lassen.
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