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- Prüfungstraining
Was die AEVO-Präsentation zu bedeuten hat
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) bestimmte Anforderungen als Ausbilder erfüllt sein müssen.
- In jedem Betrieb muss in Deutschland ein Ausbilder nach der AEVO tätig sein. Das setzt voraus, dass in einem Unternehmen nach dem Dualen System ausgebildet wird (Theorie und Praxis).
- Es gibt dann für den Auszubildenden einen Ansprechpartner. Das ist der Ausbilder, der auch für die Ausbildung verantwortlich ist.
- In Deutschland haben viele Ausbilder eine sogenannte Fachqualifikation nach AdA. Das ist die Ausbildung der Ausbilder. Allerdings benötigen Freiberufler keine AEVO-Prüfung. Dazu gehören unter anderem Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte, Tierärzte und Rechtsanwälte sowie Apotheker und Notare. Die Eignung erhalten alle direkt nach der Zulassung. Zu der Ausbildung gehört auch eine Präsentation.
- Es gibt keine gesetzliche Voraussetzung für die Ada-Prüfung, laut der AEVO. Es wird kein Studium verlangt oder gar eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Ziel einer Ausbildereignungsprüfung ist es, zukünftige Ausbilder darauf hin zu prüfen, ob sie dazu …
Haben Sie die schriftliche Prüfung bestanden, erfolgt eine Präsentation oder eine Ausbildungssituation.
So bereiten Sie sich auf die Ausbilderprüfung vor
Damit Ihnen die AEVO-Präsentation gelingt, sollten Sie sich gut vorbereiten.
- Es gibt bei der Ausbilderprüfung einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Beides muss bestanden werden.
- Im praktischen Teil steht mittlerweile die AEVO-Präsentation im Vordergrund. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie Kurse besuchen, die auf die Präsentation hinarbeiten. So bekommen Sie auch die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen sowie rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Diese werden im schriftlichen Teil abgefragt.
- Fragen Sie bei der Industrie und Handelkammer nach, welche Kurse angeboten werden.
- Sie werden in der Ausbildung auch Ausbildungen planen und vorbereiten. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie in der entsprechenden Abteilung hospitieren können, wenn Sie es nicht schon tun.
- Die Prüfungsinhalte: Ausbildungsvorrausetzungen prüfen und Ausbildung planen und vorbereiten, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und abschließen.
- Zur bestandenen Prüfung gehört natürlich auch die persönliche Eignung, berufliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.
Haben Sie die Prüfung bestanden, haben Sie die Berechtigung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen.
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