Alle Kategorien
Suche

Abschreibung vom Kaffeevollautomat - so geht's

Ein Kaffee für den Geschäftspartner ist üblich.
Ein Kaffee für den Geschäftspartner ist üblich.
Wenn Sie als Unternehmer selbständig oder freiberuflich arbeiten, dann dürfen Sie alle dafür notwendigen Utensilien steuerlich geltend machen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen, ob Sie dabei zum Abschreibungsverfahren greifen, die Neuinvestition eines Kaffeevollautomaten beispielsweise direkt absetzen, oder die Mehrwertsteuer von der Vorsteuer abziehen.

Das Abschreibungsverfahren funktioniert so

  • Wenn Sie Geräte wie einen Kaffeevollautomaten abschreiben möchten, dann funktioniert das sehr einfach.
  • Zerlegen Sie dafür den Anschaffungspreis als Nettobetrag in jährliche Raten von maximal 5 Jahren. Wer umsatzsteuerbefreit ist, trägt den Bruttobetrag ein.
  • Diese jährliche Rate tragen Sie bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage EUR unter dem Posten "Abschreibungen auf Sachanlagen" ein. Hier können Sie auch die Abschreibungen für beispielsweise Laptops, Firmenfahrzeuge oder Handygeräte eintragen.
  • So werden diese Beträge von Ihrem Umsatz abgezogen und ergeben einen niedrigeren Gewinn, den Sie zu versteuern haben. Demnach minimieren sich Ihre Steuerabgaben.

Den Kaffeevollautomaten geltend machen

  • Wenn Sie Ihre Steuerabgaben direkt senken möchten, können Sie die für den Kaffeevollautomaten gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen. So zahlen Sie weniger Umsatzsteuer ans Finanzamt. Tragen Sie diesen Betrag direkt als gezahlte Mehrwertsteuer ein. Das Elster-Programm berechnet dann automatisch die Steuerabzüge.
  • Auch in der jährlichen Umsatzsteuererklärung können Sie die Mehrwertsteuer vom Umsatz abziehen und Ihre eigene Umsatzsteuer entsprechend senken. Das funktioniert auch mit Tankrechnungen oder Quittungen von Geschäftsessen.
  • Generell können Sie die Ausgaben für den Kaffeevollautomaten auch komplett als Geschäftsausgabe deklarieren und in einem Rutsch von der Steuer absetzen.
  • Für welches Verfahren Sie sich auch immer entscheiden, wichtig ist, dass keine Dopplungen auftreten. Doppelte Buchungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Die Steuererklärung ist ein kompliziertes Verfahren, besonders für Selbstständige. Wer unsicher ist, sollte sich im Zweifelsfall an einen Fachmann wenden.

Teilen: