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Ab wann ist die Rechtsschutzversicherung gültig? - So schließen Sie sie rechtzeitig ab

Zeichnet sich ein Rechtsstreit ab, so schließen viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung in der Hoffnung ab, dass die entstehenden Kosten vom Versicherer getragen werden. Doch wann ist der Rechtsschutz gültig?

Prüfen Sie, ab wann Ihre Rechtsschutzversicherung gültig wird.
Prüfen Sie, ab wann Ihre Rechtsschutzversicherung gültig wird.

Wann die Rechtsschutzversicherung gültig wird

  • Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte wissen, dass diese nicht sofort ab Vertragsschluss gilt.
  • Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, ab wann der Versicherungsschutz gültig ist und für welche Bereiche die Rechtsschutzversicherung gilt.  
  • Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss. Wann dies ist, können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachvollziehen. Dort ist das Abschlussdatum vermerkt.
  • Diese Wartezeit ist jedoch nicht gültig, wenn Sie Strafrechtsschutz oder Schadensersatzrechtsschutz benötigen. In diesen Fällen gilt die Rechtsschutzversicherung ab Vertragsschluss. Sie können dies explizit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachprüfen. Sie finden dies unter der Klausel „Beginn des Versicherungsschutzes“.  

So schließen Sie die Rechtsschutzversicherung ab

  • Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte sich zuerst genau überlegen, in welchen Bereichen er Rechtsschutz benötigt.
  • Sie können eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abschließen. Dies macht Sinn, wenn Sie eine ungerechtfertigte Kündigung befürchten.
  • Sie können auch eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht abschließen. Dies ist sinnvoll für Menschen, die zur Miete wohnen und einen Rechtsstreit befürchten.
  • Sie können auch mehrere Bereiche kombinieren, bezahlen dann aber höhere Versicherungsbeiträge.
  • Beachten Sie, dass Sie auch eine Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt vereinbaren können. Die Versicherung tritt dann für die Kosten ein, die Ihnen über Ihren Selbstbehalt hinaus entstehen.

Sie sollten wissen, dass die Versicherung erst nach der Wartezeit gültig ist. Wann Sie daher die Versicherung abschließen, ist Ihnen überlassen. Sie sollten es jedoch dann tun, wann es Ihnen am besten passt und sich ein zukünftiger Bedarf abzeichnet. So ist gewährt, dass die Versicherung rechtzeitig gültig ist.

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