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450-Euro-Job und Krankenversicherung - Beachtenswertes

Seit einigen Jahren gehört der steuer- und sozialversicherungsfreie Minijob zur Normalität in Deutschland. Dieses Beschäftigungsmodell bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einige Vorteile. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job) müssen sich Gedanken über die Sozialversicherung machen. Wie sind Regelungen bezüglich der Krankenversicherung?

Bei 500 Euro Verdienst greift Plichtversicherung, auch für Krankenversicherung.
Bei 500 Euro Verdienst greift Plichtversicherung, auch für Krankenversicherung.

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Im Klartext bedeutet das: Jeder Bürger muss krankenversichert sein. Wer einen 450-Euro-Job ausübt, braucht dementsprechend eine Krankenversicherung.

450-Euro-Job - pauschaler Krankenversicherungsbeitrag

Geringfügige Beschäftigung (genannt auch Minijob) ist gesetzlich geregelt. Entgelte bis 450 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Arbeitgeber überweisen für derart Beschäftigte pauschal Beiträge für die Krankenkasse. Fällig werden Pauschalbeiträge nur dann, wenn kein Krankenversicherungsschutz bei einer Privatversicherung besteht.
  • Als Beitrag hat der Arbeitgeber für gewerblich beschäftigte Minijobber einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag (13 Prozent) zu zahlen. Bei einer Tätigkeit im Privathaushalt sind es 5 Prozent des Arbeitsentgelts (Stand 2013).
  • Pauschalen kommen außerdem nur infrage, wenn der Beschäftigte krankenversicherungsfrei oder nicht krankenversicherungspflichtig ist.

Möglichkeiten der Krankenversicherung im Minijob

  • Wird neben dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt, besteht automatisch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn der Ehepartner einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, greift unter Umständen die beitragsfreie Familienversicherung.
  • Treffen die beiden vorher aufgeführten Voraussetzungen nicht zu, bleibt die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die Privatversicherung (PKV). Generell gilt, dass eine Versicherungspflicht eintritt, wenn das monatliche Entgelt bestimmte Grenzen (2013 - 450-Euro-Job) übersteigt.

Nachteile einer geringfügigen Beschäftigung

Für Minijobber gelten weitere Besonderheiten hinsichtlich der Krankenversicherung.

  • Trotz Beitragszahlung durch den Arbeitgeber entsteht kein Anspruch auf Krankengeld. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es bis zur sechsten Woche sehr wohl. Lohnersatz durch die Krankenkasse über diesen Zeitraum hinaus gibt es nicht.
  • Für Frauen gibt es kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Hierzu muss ein Antrag beim Bundesversicherungsamt gestellt werden. Zur Auszahlung kommt nur eine geringe einmalige Summe.

Ansprüche auf Leistungen durch die Pflegeversicherung entstehen bei geringfügiger Beschäftigung nicht. Hierfür sind eigene Beitragszahlungen für einen Zeitraum von mindestens 60 Monate innerhalb der letzten zehn Jahre notwendig.

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