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1 Jahr Fahrverbot - was tun?

Das Auto ist das liebste Kind, heißt es nicht nur klischeehaft. Wurde 1 Jahr Fahrverbot verhängt, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Dauer eines Fahrverbots ist nämlich auf 3 Monate beschränkt.

Ungeeigneten Fahrern wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ungeeigneten Fahrern wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Sind Sie verkehrsrechtlich negativ in Erscheinung getreten, müssen Sie zwangsläufig mit Konsequenzen rechnen. In Betracht kommt ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahrverbote sind auf 3 Monate begrenzt

  • Die Dauer eines Fahrverbots beträgt einen Monat bis 3 Monate. Mehr nicht. Für diesen Zeitraum müssen Sie den Führerschein bei der Ordnungsbehörde abgeben. Wurde das Verbot in einem Gerichtsverfahren aus strafrechtlichen Gründen verhängt, ist der Führerschein bei der Staatsanwaltschaft in Verwahrung zu geben.
  • Das Fahrverbot ist als Denkzettel für den Verkehrssünder gedacht und soll ihn anhalten, sich künftig verkehrsgerecht zu verhalten. Ihren Führerschein erhalten Sie dann automatisch wieder zurück.

1 Jahr bedeutet Entziehung der Fahrerlaubnis

  • 1 Jahr Fahrverbot gibt es also nicht. Dürfen Sie tatsächlich 1 Jahr lang nicht fahren, handelt es sich vielmehr um die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis. Beide Maßnahmen haben unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Ziele.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezweckt nämlich, dass ungeeignete Fahrzeugführer aus dem Straßenverkehr herausgehalten werden. Ein Zeitraum von lediglich 3 Monaten wie beim Fahrverbot wäre dafür zu kurz. Mit der Rechtskraft des Urteils erlischt die Fahrerlaubnis.
  • Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn Sie wegen einer Verkehrsstraftat verurteilt werden und zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Fälle dieser Art sind Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht und eine Vollrauschtat.
  • Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, bestimmt es zugleich, dass die Verkehrsbehörde für 6 Monate bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. In Extremfällen kann die Sperre auch auf Lebenszeit ausgedehnt werden.
  • Die Sperre beträgt also mindestens 6 Monate. Wurde bereits in den letzten 3 Jahren vor der Tat eine Führerscheinsperre angeordnet, beträgt die Mindestsperre 1 Jahr. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie nach Ablauf eines Jahres die Fahrerlaubnis neu beantragen können.
  • Möchten Sie die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder beantragen, müssen Sie regelmäßig ein verkehrspsychologisches Gutachten (MPU) erstellen lassen und Ihre Geeignetheit zum Straßenverkehr nachweisen.
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