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Zweitwohnsitzsteuer - Befreiung als Student beantragen

Studenten können sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen!
Studenten können sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen!
Sie sind Student und haben zwei Wohnsitze angemeldet? In vielen Städten Deutschlands fällt eine Zweitwohnsitzsteuer an. Sie sind als Student in der glücklichen Situation, in der Sie die Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer veranlassen können.

Was Sie benötigen:

  • Hauptwohnsitz
  • Nebenwohnsitz
  • Studentenstatus

Sie können als Student mit zwei Wohnsitz die Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer beantragen. Das geht ganz einfach. 

Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer

Wenn Sie als Student einen Wohnsitz bei den Eltern angemeldet haben und dann eine Zweitwohnung in der Universitätsstadt anmelden, wird in vielen Städten für die Zweitwohnung eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben.

  • Melden Sie Ihre beiden Wohnungen so an, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben und Ihren Nebenwohnsitz in der anderen Stadt, so darf keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden, wenn Sie Student sind. Sie können als Student die Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer veranlassen. Diese Ausnahme wurde von dem Verwaltungsgericht Lüneburg (Az. 5 A, 118/2004) festgestellt. Sie müssen also grundsätzlich als Student keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn Sie in Ihrem Elternhaus eine Wohnung mit Küche und Bad haben.
  • Die Ausnahmeregelung der Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer für Studenten, lässt sich darauf zurückführen, dass die Zweitwohnsitzsteuer einen Erstwohnsitz voraussetzt, das Gericht sieht aber in dem Kinderzimmer, im elterlichen Haus keinen Erstwohnsitz, sondern nur einen Hauptwohnsitz und es findet die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer in diesen Fällen unbillig. Die Zweitwohnsitzsteuer ist gedacht für Menschen, die es sich leisten können zwei Wohnsitze zu unterhalten. Man möchte nicht einem Studenten, der dies gerade nicht aus eigenen Mitteln kann und nur zwei Wohnsitze hat, da es notwendig ist zu studieren, benachteiligen. Die Zweitwohnsitzbesteuerung von Studenten steht im krassen Gegensatz zu dem Grundgedanken der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
  • Die Stadt, die die Zweitwohnsitzsteuer verhängt hat, hat die Pflicht zu überprüfen, ob die Zweitwohnsitzsteuer billig ist. Dies geschieht ohne eine Antragstellung des Studenten.
  • Falls Sie von der Stadt wegen der Zweitwohnsitzsteuer angeschrieben werden, legen Sie kurz dar, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Elternhaus haben und die weitere Wohnung angemietet haben, um an diesem Ort zu studieren. Legen Sie Ihren Studentenausweis und Ihre Meldebescheinigungen dem Schreiben bei und schicken es an die steuererhebende Behörde. Sie werden als Student von der Zweitwohnsitzsteuer befreit.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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