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Zweites Standbein aufbauen - so melden Sie eine gewerbliche Nebentätigkeit an

Gewerbliche Nebentätigkeit schnell und einfach anmelden.
Gewerbliche Nebentätigkeit schnell und einfach anmelden.
Sich nebenberuflich ein zweites Standbein aufzubauen, ist jederzeit und einfach möglich. Allerdings muss aus verschiedenen Gründen diese Tätigkeit unbedingt beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden. Für einige Gewerbezweige gelten dabei zusätzlich besondere Voraussetzungen von Qualifikation oder Eignung. Generell gilt in Deutschland aber die Gewerbefreiheit - das heißt, zunächst darf jede erwachsene Frau oder Mann ein Gewerbe ihrer/seiner Wahl ausüben.

Was Sie benötigen:

  • 20 bis 60 € Gebühren für die Gewerbeanmeldung
  • evtl. spezielle Nachweise bei bestimmten Branchen

Zweites Standbein - einfache und schnelle Gewerbeanmeldung

Für die Anmeldung eines Gewerbes als zweites Standbein sind die Bundesländer gesetzesbestimmend.

  • Je nach Verankerung der Gewerbeaufsichtsbehörde in die Verwaltungsstruktur können dabei unterschiedliche Länderbehörden zuständig sein. Die Anmeldung eines Gewerbes können Sie meistens bei der Kommunalverwaltung vornehmen.
  • Teilweise können diese auch schon per Internet erfolgen, so das Sie den persönlichen Gang zum Amt sparen. Ohne die Branchen die eine besondere Qualifikation oder Eignung fordern, sind Sie dabei weitgehend frei in der Formulierung ihres geplanten Gewerbes.
  • Für den langsamen Aufbau eines zweiten Standbeines melden Sie dieses (zunächst) als sogenanntes Nebengewerbe an. Hier geht insbesondere das Finanzamt davon aus, dass Sie damit nicht hauptsächlich ihren Lebensunterhalt bestreiten. Natürlich sind alle Einkünfte (Gewinne) sofort steuerpflichtig! Das Gewerbe gilt sofort ab Eintragung als am Markt tätig.

Nebenberuf als Nebengewerbe anmelden?

Viele Gesetze, Vorschriften und Regelungen gelten für die gewerbliche Ausübung eines Berufes.

  • Wenn Sie es ernst meinen mit ihrer Tätigkeit, möchten Sie zudem von den Vorteilen in ihrer Branche profitieren. Handeln Sie z. B. mit Waren oder kaufen Dienstleistungen ein, gelten in Ihrer Branche bestimmte Einkaufsvorteile z. B. Großhandelsrabatte.
  • Weiterer Vorteil bei der Gewerbeanmeldung sind die steuerliche Geltendmachung aller Aufwendungen (Kosten), die in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Arbeitszimmer, alle Werkzeuge sowie Materialien bis hin zu Fahrtkosten oder Weiterbildungskosten können Sie voll von ihren Gewinnen abziehen und müssen nur den "Rest" versteuern.
  • Die Umsatzsteuer können Sie zahlen - können Sie aber auch als sog. Vorsteuer abziehen. Ob sich das "lohnt", ist (zunächst) eher ein Rechenspiel - steht aber in Zusammenhang mit erwarteten oder tatsächlichen Umsätzen, Aufwendungen usw.
  • In der Regel verfügen Sie bereits über gewisse Erfahrungen und Qualifikationen in der gewünschten Branche. So wissen Sie meistens auch schon von besonderen Eignungen oder Qualifikationsanforderungen. Logisch, dass beim Umgang mit Lebensmitteln im Handel oder in einer Schank- und Speisewirtschaft gesundheitliche resp. besondere Anforderungen an die Hygiene gestellt werden.
  • Der Handel mit Waffen und Munition fordert ein einwandfreien Leumund und spezielle Kenntnisse genauso wie der Handel mit Wirbeltieren oder Flugzeugen nur mit überprüfbarem Spezialwissen zugelassen wird. Die Beförderung von Personen in Taxi oder anderen Verkehrsmitteln, die Ausübung von Pflegeleistungen an Menschen sowie die Arbeitsvermittlung soll den korrekten Umgang mit den Kunden durch Qualifikationsnachweis gewährleisten. Marktbeschränkungen werden bei Gast- und Spielstätten durch die örtlichen Behörden bestimmt.
  • Fahrschulen, Makler, Inkassobüros, Versicherungsvermittlungen und Reisegewerbe unterliegen ebenfalls einer besonderen Aufsicht.
  • Kompliziert wird's im Handwerk - hier kann bereits die Formulierung der Gewerbeanmeldung über bestimmte Tätigkeiten eine besondere Qualifikation (Meistertitel) erforderlich machen. Das hat viel mit historischen Entwicklungen in den Handwerkerorganisationen zu tun und ist nicht immer logisch begründbar.

Zweites Standbein als Gewerbe anmelden?

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Berg-, Garten- oder Weinbau gelten als Urproduktion und unterliegen ebenso nicht der Gewerbeanmeldung wie die private Vermietung von Wohnraum. Ärzte, Architekten, Schriftsteller sowie Künstler und einige mehr sind übrigens Freiberufler und sind nicht anzumelden.
  • Um ihr zweites Standbein als Gewerbe einzutragen, gehen Sie zur örtlichen Gewerbeaufsichtsbehörde. Von dort wird die Anmeldung automatisch an die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie an das Finanzamt, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsagentur und evtl. an das Bauordnungsamt weitergeleitet.
  • Machen Sie sich auf jeden Fall vor der Gewerbeanmeldung über die Besonderheiten Ihrer Branche schlau - auch wenn Sie diese zunächst nur als Nebentätigkeit beginnen oder auf Dauer als Nebentätigkeit planen.

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer sowie alle Berufsverbände und Interessenvertretungen sind ihnen dabei gern mit Informationen aber auch Rat und Tat behilflich.    

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