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Zwei 400€ Jobs - Steuern und Versicherung

Zwei 400€ Jobs werden wie ein Midijob behandelt.
Zwei 400€ Jobs werden wie ein Midijob behandelt.
Viele Menschen verdienen mittlerweile ihr Geld mit Minijobs. Möchten Sie allerdings zwei 400€ Jobs aufnehmen, dann handelt es sich dabei um einem Midijob, der anderen Regelungen zu Versicherung und zum Thema Steuern unterliegt.

Regelungen bei zwei 400€ Jobs

Üben Sie einen Minijob aus, dann dürfen Sie seit dem Jahre 2013 im Monat regelmäßig 450€ verdienen und damit unterliegen Sie nicht den Regelungen zur Sozialversicherung und sind versicherungsfrei beschäftigt. Selbst von der Rentenversicherungspflicht gibt es bei geringfügiger Beschäftigung Möglichkeiten der Befreiung.

  • Reicht Ihnen der Verdienst aus einem Minijob nicht aus, dann können Sie auch zwei geringfügige Beschäftigungen aufnehmen. Jedoch dürfen Sie die Gesamtgrenze von regelmäßig 450€ im Monat nicht überschreiten. Ansonsten unterliegen beide Beschäftigungen der Versicherungspflicht.

  • Üben Sie hingegen einen Minijob mit einem Verdienst von 200€ aus und einen zweiten Job mit einem Verdienst von 250€, dann unterliegen diese noch den Regeln der geringfügigen und somit sozialversicherungsfreien Beschäftigung.

  • Möchten Sie hingegen zwei Jobs auf der Basis von 400€ aufnehmen, dann werden die Verdienste aus beiden Beschäftigungen zusammengefasst. Bis zu einer Grenze von 850€ ist in diesen Fällen dann von einem Midijob die Rede.

  • Der Midijob wird häufig auch als Gleitzonenfall bezeichnet, denn bei diesem handelt es sich um keine geringfügige Beschäftigung und somit um keinen Minijob und zugleich aber auch noch nicht um eine reguläre Beschäftigung, bei der die vollen Versicherungsbeiträge fällig werden.

Steuern und Versicherung beim Midijob

  • Die Sozialabgaben sind bei einem Midijob begrenzt. Dennoch erhalten Sie trotz der geringeren Beiträge zur Versicherung die vollen Versicherungsleistungen. Das betrifft zum Beispiel die Leistungen der Krankenkasse, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht, genauso wie etwaige Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Zugleich erwerben Sie durch zwei 400€ Jobs, die wie ein Midijob behandelt werden, die vollen Rentenversicherungsansprüche.

  • Anders als beim Minijob gibt es beim Midijob keine pauschale Besteuerung. Erhalten Sie Einkünfte aus einem Midijob, dann müssen Sie diese, zusammen mit allen anderen Einkünften vollständig versteuern. Wie hoch die Steuern letztendlich ist, hängt bei Jobs der Art somit von Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen und von der zugeteilten Steuerklasse ab.

  • Sollten Ihre gesamten Einkünfte allerdings unter dem Grundfreibetrag von derzeit 8.004€ für Alleinstehende liegen, dann müssen Sie für diese keine Einkommensteuer bezahlen.

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