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Welches Finanzamt ist nach Umzug zuständig? - So finden Sie es heraus

Umzug - welches Finanzamt ist nun zuständig?
Umzug - welches Finanzamt ist nun zuständig? © Romy1971 / Pixelio
Bei einem Umzug müssen Sie vieles organisieren, um- und abmelden. Auch das Finanzamt muss davon erfahren. Aber welches Amt ist nach dem Umzug zuständig?

Welches Finanzamt nach dem Wohnungswechsel zuständig ist

Angenommen, Sie müssen eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 im Jahr 2012 abgeben und sind 2011 von Hamburg nach Frankfurt gezogen und 2012 fand ein Umzug von Frankfurt nach München statt. Zum Zeitpunkt der Erklärung leben Sie also in München:

  • Sinnvollerweise sollten Sie bei jedem Umzug das zuständige Finanzamt über den Wohnungswechsel informieren. In dem Fall hätten Sie dann also im Jahr 2011 eine Steuernummer in Frankfurt bekommen und hätten im Jahr 2012 eine in München bekommen. Die Erklärung müssen Sie beim Finanzamt, das nun für Ihren Wohnsitz zuständig ist, abgeben, also in München, auch wenn diese das Jahr 2010 betrifft und Sie damals in Hamburg wohnten.
  • Wenn Sie zu keiner Steuererklärung verpflichtet sind, wird das alte Finanzamt das neue nicht benachrichtigen. In dem Fall müssen Sie sich selbst um eine neue Steuernummer bemühen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnsitz zuständig ist, können Sie dieses beim Finanzministerium des Bundeslandes, in dem Sie jetzt leben, erfragen.
  • Da immer das Finanzamt zuständig ist, das für den Ort, in dem Sie zum Zeitpunkt der Abgabe leben, zuständig ist, können Sie dieses auch einfach über die Postleitzahl Ihres Wohnorts in speziellen Portalen im Internet suchen. Wenden Sie sich dann an dieses Finanzamt wegen einer Steuernummer. Geben Sie dort auch den alten Wohnsitz und die bisherige Steuernummer an.

Wenn Sie schon eine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) haben, brauchen Sie keine neue Steuernummer zu beantragen, denn diese Nummer gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Vorgehen bei Umzug eines Gewerbes

  • Wenn Sie mit einem Gewerbebetrieb umziehen, müssen Sie den Umzug beim Gewerbeamt melden. Entweder, indem Sie eine Betriebssitzverlegung melden oder ein Gewerbe abmelden und ein neues anmelden.
  • In dem Fall teilt das Gewerbeamt auch dem zuständigen Finanzamt mit, dass Ihr Betrieb nun dort ansässig ist, das Finanzamt ist für den Betrieb zuständig, sobald es davon erfährt. Es wird sich ganz automatisch nach dem Umzug melden.

Natürlich können Sie auch in dem Fall über die Postleitzahl schon vorher erfahren, welches Finanzamt nach dem Umzug zuständig sein wird.

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