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Zur Witwenrente einen Hinzuverdienst haben - das sollten Sie beachten

Kürzung der Witwenrente durch Hinzuverdienst prüfen
Kürzung der Witwenrente durch Hinzuverdienst prüfen © Jerzy_Sawluk / Pixelio
Bei Bezug der Witwenrente gilt, dass ein Hinzuverdienst für Sie nicht unbegrenzt möglich ist. Wird der Freibetrag überschritten, erfolgt eine Kürzung der Rentenleistung.

Witwenrente wird bei Anpassungen auch erhöht

  • Ist die Rede davon, dass es eine Erhöhung der Rentenleistungen in Deutschland gibt, betrifft dies nicht nur die Altersrente. Da die Witwenrenten, Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten prozentual aus der Altersrente berechnet werden, erhöhen sich diese zwangsläufig auch. 
  • Auf einen möglichen Hinzuverdienst bei Bezug der Witwenrente hat dies auch Auswirkungen, da die Grenzen nach oben gesetzt werden. 
  • Mit der stufenweisen Anhebung der Altersrente kann auch die Witwenrente nur noch entsprechend bezogen werden. Ab 2012 ist der Bezug nicht mehr mit dem 45. Lebensjahr, sondern mit 45 Jahren und einem Monat möglich und steigt dann mit jedem Jahr um einen Monat an. 
  • Die Rentenerhöhung im Jahr 2011 um 0,99 Prozentpunkte hat entsprechende Auswirkungen auf den Hinzuverdienst.

Freibetrag für Hinzuverdienst neu berechnen lassen

  • Der Freibetrag für den Hinzuverdienst bei der Witwenrente ermitteln die Rententräger jedoch nicht von sich aus. 
  • Als Bezieherin einer Witwenrente müssen Sie von sich aus die Neuberechnung anfordern. Andernfalls werden trotz höherer Freibeträge nach wie vor die Kürzungen nach altem Sachverhalt vorgenommen. 
  • Haben Sie als Witwe einen Hinzuverdienst und keine Neuberechnung angefordert, verschenken Sie bares Geld. 
  • Der Grundfreibetrag bei der Witwenrente beträgt in den alten Bundesländern 725,21 Euro, in den neuen Bundesländern 643,37. Er erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 153,83 Euro beziehungsweise um 136,47 Euro in den neuen Bundesländern. 
  • Eine Überprüfung der möglichen Kürzungen durch einen Hinzuverdienst ist auf jeden Fall empfehlenswert.
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