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Zollfrei aus den USA Waren einführen

In den USA ist vieles günstiger.
In den USA ist vieles günstiger.
Die USA sind ein beliebtes Reiseziel bei Jung und Alt und immer mehr Menschen reisen zum "Shoppen" in die USA. Wie Sie Ihre Einkäufe zollfrei nach Deutschland oder in andere EU-Länder befördern können, lesen Sie im Folgenden.

Waren zollfrei aus den USA einführen

Leider dürfen Sie die Sachen nicht unbeschränkt nach Deutschland einführen, da ab einer bestimmten Menge an den Zoll gezahlt werden muss. Egal ob Sie fliegen oder mit dem Schiff reisen, die Freimenge ist die Gleiche.

  • Sie dürfen Elektronik, Kleidung usw. - also sogenannte "sonstige Waren" - im Wert von 430 Euro pro Person zollfrei nach Deutschland einführen. Sie dürfen sich also auch einen iPod in den USA kaufen und ihn nach Deutschland einführen, wenn der Gesamtwert nicht 430 Euro überschreitet -  was er in diesem Fall kaum wird. Auch Kinder unter 15 Jahren unterliegen einer Freigrenze. Diese liegt bei 175 Euro pro Kind.
  • Wenn Sie Tabakwaren und Spirituosen aus den USA einführen möchten, dann haben Sie ab dem Alter von 17 Jahren eine Freimenge von 200 Zigaretten und zwei Litern Likör bzw. Schaumwein oder einem Liter Schnaps. Auch vier Liter normaler Wein (Rot- oder Weißwein) bzw. 16 Liter Bier dürfen Sie zollfrei mit sich führen. Doch auch in diesem Fall gilt: Sie dürfen die Zigaretten und den Alkohol nur selber konsumieren oder verschenken und nicht verkaufen.

Gemeinsames Nutzen von Freibeträgen

  • Sie können die Freimengen als Familie oder Gruppe natürlich gemeinsam nutzen. Das heißt, wenn Sie drei MP3 Player für jeweils 175 Euro kaufen würden, weil Sie zwei davon Freunden in Deutschland mitbringen wollen, dann können Sie als dreiköpfige Familie die Waren zollfrei einführen.
  • Sie könnten auch zwei MP3 Player für je 430 und einen für 175 Euro kaufen, wenn Sie als zwei Erwachsene mit einem Kind reisen. Der Zoll fragt Sie nicht, ob Sie den MP3 Player wirklich selber nutzen. Geschenke sind erlaubt, sofern sie sich in dem finanziellen Rahmen bewegen. Weiterveräußern dürfen Sie die Sachen allerdings nicht.
  • Was leider auch nicht funktioniert, ist die Gesamtaddition der Reisenden für ein Produkt. Sie können zwar gegenseitig Freibeträge nutzen, aber nicht die Freibeträge zu einem Gesamtfreibetrag addieren. Das heißt ein Apple Notebook für 900 Euro dürfen Sie leider auch als dreiköpfige Familie nicht zollfrei einführen. Selbst dann nicht, wenn Sie sonst nichts kaufen.
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