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Zollantrag korrekt einreichen

Auch die Währungsunterschiede von Bargeld spielen eine Rolle für den Zollantrag.
Auch die Währungsunterschiede von Bargeld spielen eine Rolle für den Zollantrag.
Schon in Dokumentationen wie „Achtung Kontrolle“ zeigt man uns klar und deutlich, dass mit der Zollbehörde und den zuständigen Zollbeamten an Flughäfen alles andere als gut Kirschen essen ist - wird der Freibetrag von Bargeld oder Waren nur ein bisschen überschritten, ist schon eine fette Strafe fällig. Im Falle eines Verstoßes gegen das Zollgesetz, hört man die Beamten dabei immer wieder erklären, wie einfach so ein Zollantrag doch ist. In Wirklichkeit kennen sogar Angestellte oft nicht alle Regelungen. Wer den Zollantrag korrekt einreichen will, der hat viel Arbeit vor sich. Die wichtigsten Infos zum Zollantrag finden Sie hier.

Grundlegende Zollregelungen

  • Zunächst muss für den Zollantrag zwischen 3 verschiedenen Warentransporten unterschieden werden. So kann ein deutscher Reisender Waren in ein anderes EU-Land einführen oder die Ware eines dritten Landes in ein EU-Land exportieren. Im dritten Fall führen Sie als Reisender Waren aus einem dritten Land in die EU-Zollgemeinschaft ein. Spezielle Regelungen von Einzelländern müssen Sie als Reisender schon vor dem Zollantrag bei einem Reisebüro oder einem Spediteur erfragen. Auch die Seiten des Zollamts bieten online Möglichkeiten, sich über Tarifsätze und Aus- sowie Einführungsvorschriften von einzelnen Ländern in dritte zu informieren.
  • Auf was Sie beim Zollantrag dringend achten sollten, sind wechselnde und unterschiedliche Geldkurse. Die Zollgebühren bei der Einreise nach Deutschland hängen immer mit dem Eurokurs zusammen. Führen Sie eine Ware aus Amerika ein, muss der Wert in Euro umgerechnet werden, dasselbe gilt selbstverständlich in die Gegenrichtung. So kann es passieren, dass Sie im Inland den zollfreien Betrag von 1000 Euro nicht überschreiten, während Sie bei der Einreise in ein anderes Land nach der Umrechnung unter das Zollgesetz fallen.
  • Artikel wie Kaffee, Zigaretten oder Tee fallen unter spezielle Zollregelungen. So existieren auch in der EU Standards, in welcher Menge die Produkte zollfrei eingeführt werden, während andere Waren innerhalb der Zollgemeinschaft vollkommen zollfrei ex- und importiert werden können. Beachten Sie auch, dass Sie für jede Ware, die im Einreiseland verkauft werden soll, eine Umsatzsteuer bezahlen müssen, in diesem Fall die Einführungsumsatzsteuer. In einigen Ländern, so beispielsweise in Deutschland, kommt zu der Umsatzsteuer zusätzlich eine Verbrauchersteuer für den Verkauf hinzu.

Formulare für den Zollantrag

  • Einen Zollantrag korrekt einreichen, heißt zunächst Kalkulationen für das eingeführte Gut und Bargeld aufzustellen. Überschreiten Sie den Freibetrag von Geld und Ware in dem spezifischen Land nicht, so können Sie den Zollantrag mündlich stellen. Auch ist es möglich, im Vorfeld online Formulare auszufüllen, in denen Sie angeben, was zu verzollen ist und welchen Wert Sie für die Einreise anmelden wollen. Stellen Sie den Zollantrag bei der Einreise, so wird ein Zollwert festgelegt, der sofort gültig ist und von Ihnen am besten vor Ort bezahlt wird. Spätestens müssen Sie den Betrag jedoch nach 10 Tagen begleichen. Bis Sie den Zoll bezahlt haben, wird Ihre Ware von den Zollbeamten vor Ort verwahrt.
  • Ein Zollantrag ab 1000 Euro muss in Deutschland bereits schriftlich eingereicht werden und in zweifacher Anfertigung vorliegen. Ab 6000 Euro müssen Sie nicht nur den Zollantrag stellen, sondern auch eine Zollwertanmeldung vornehmen, die in vierfacher Anfertigung vorliegen sollte. Für eine Ware bedeutet der Zollwert nicht nur den Warenwert, sondern auch die Transportkosten der Ware ohne eventuelle Rabatte. Handelsrechnungen wie Kaufverträge müssen dem Zollamt dabei doppelt vorliegen. Sind die Formulare nicht vollständig oder machen Sie einen Fehler in den Angaben, können Strafen bis zu 30.000 Euro auf Sie zukommen.
  • Auf der Internetseite des Zollamts sollten Sie im Voraus nicht nur Einführungsbestimmungen nachlesen, hier können Sie auch die benötigten Formulare für den Zollantrag downloaden. Je nachdem, ob Sie eine Ware zum Verkauf oder Eigengebrauch einführen, finden Sie unterschiedliche Vordrucke. Als weiteres Unterscheidungskriterium für Zoll und Zollamt gilt die Differenzierung zwischen Bargeld und tatsächlicher Ware.
  • Das Hauptformular für den Zollantrag umfasst vor allem Kalkulationen wie Landeswährungen, Warenpreise, Umrechnungen und Verkäuferkosten, sodass der Antrag letztlich auf einen bestimmten angemeldeten Wert hinausläuft, der schließlich nicht bei der Einreise überschritten werden darf. Spezielle Formulare benötigen Sie für medizinische Instrumente, Zolltarifsauskünfte im Vorraus, Sicherheitsdokumente oder Diplomatengüter. Auch zu Zollerstattung und Erlass können Sie sich auf der Seite des Zollamts informieren.

Grundsätzlich sollten Sie sich für den Zollantrag immer einen Experten ins Boot holen. Sogar die Angaben des Zollamts wirken auf Laien inkonsequent. Für Verkäufer und Firmen bietet es sich an, Spediteure zu fragen, wie der Zollantrag korrekt einzureichen ist - die können größere Ex- oder Importe schon im Vorfeld kalkulieren und eine verbindliche Mitteilung über das Zoll vom Amt einholen. Privatleute sollten sich auf Reisebüro und Zollbeamte berufen.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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