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Zoll: Ausfuhranmeldung online - Hinweise

Die Ausfuhranmeldung beim Zoll können Sie online übermitteln.
Die Ausfuhranmeldung beim Zoll können Sie online übermitteln.
Wer Waren im rechtlichen Verkehr ausführt, muss eine Ausfuhranmeldung durchführen. Dies können Sie beim Zoll online erledigen. Es gibt dafür sogar ein spezielles Formular und viele Hinweise.

Hinweise für die Anmeldung der Ausfuhr beim Zoll

  • Sie können beim Zoll eine Ausfuhranmeldung über Waren, die in den ausländischen Rechtsverkehr eingebracht werden, im Internet ausfüllen. Das ist gerade beim Versand von Waren sehr praktisch.
  • Nötig ist diese Anmeldung immer für Waren, die Sie ins Ausland senden. So fällt die Gebühr in Deutschland an und zusätzlich die Gebühr in dem jeweiligen Land, in das die Ware eingeführt wird.
  • Wer entgegen der Hinweise keine Anmeldung durchführt, riskiert ein hohes Bußgeld. Darauf lassen Sie es besser nicht ankommen.
  • Die Anmeldung, die Sie ausfüllen, wird dann verschlüsselt über das Internet übermittelt. Danach können Sie dann die Anmeldung ausdrucken und unterzeichnen. Dann können Sie alle erforderlichen Dokumente hinzufügen und diese bei der ATLAS-Zollstelle einreichen.
  • Bei dieser Bearbeitungsstelle wird dann Ihr Antrag entschieden. Sie erhalten dann den gültigen Bescheid.
  • Beachten Sie, dass Sie eine sehr aktuelle Browserversion nutzen müssen, um von dem Onlineverfahren Gebrauch zu machen. Nötig ist wenigstens der Internet Explorer Version 7 oder die Firefox Version 3. Nutzen Sie Safari, sollte es wenigstens Version 5 sein. Sie müssen in dem Browser Java Script einschalten.

Das Formular zur Online-Ausfuhranmeldung

  • Wer eine Ausfuhranmeldung online für den Zoll ausfüllen will, der kann zwischen zwei verschiedenen Verfahren wählen. Entweder nehmen Sie das Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA) oder das Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus). Bei dem zweiten Verfahren brauchen Sie nicht das Dokument ausdrucken, sondern können Ihr elektronisches Zertifikat abgeben. Sie nutzen dann einfach ein Zertifikat von ELSTER. Dazu finden Sie auf der Webseite viele Hinweise.
  • Haben Sie das Zertifikat noch nicht für Ihre Unterschrift hinterlegt, so nutzen Sie einfach das erste Verfahren, namens IIA. Das können Sie handschriftlich unterzeichnen und dann übersenden.
  • Wenden Sie sich an das zuständige Zollamt. Dort müssen Sie formlos einen Antrag auf die Zugangsdaten zu der Statusauskunft stellen. Haben Sie erst einmal die Daten, können Sie immer den aktuellen Status im Internet einsehen. Das ist sehr praktisch.
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