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Zinsberechnung für Verzugszinsen im Mahnverfahren - so geht es

Es gibt viele Arten von Zinsen.
Es gibt viele Arten von Zinsen.
Wenn Sie eine Zinsberechnung durchführen, geht dies leicht. Führen Sie diese Berechnung für Verzugszinsen im Mahnverfahren durch, ist dies bedeutend schwerer.

Zinsberechnung für Verzugszinsen ist einigermaßen leicht

Wenn Sie die Prozentberechnung kennen, können Sie auch schon fast die Zinsberechnung. Während bei der Prozentrechnung die drei Begriffe Prozent, Kapital und Prozentsatz Sie zu Ihrem gewünschten Ergebnis führen, kommen bei der Zinsberechnung die Begriffe Zinsen, Kapital, Zinsfuß und die Zeit zum Tragen. Damit haben Sie schon einmal die Grundlage geschaffen für die Verzugszinsen.

  • Der Begriff Verzugszinsen bezieht sich einmal auf den normalen Zinssatz, welcher vom Schuldner in einem bestimmten Zeitraum bezahlt werden muss, zum anderen auf den nicht eingehaltenen Termin. Für diese Nichteinhaltung des vertraglich festgesetzten Termins kann der Gläubiger vom Schuldner einen festgesetzten Betrag an Zinsen zusätzlich auf den normalen Zinssatz verlangen, wobei bei der Berechnung dieser Zinsen zusätzlich der Faktor Zeit hinzukommt, da diese für jeden Tag berechnet werden.
  • Ein Beispiel hierzu: Zu zahlender Betrag = 2.500 Euro, zahlbar bis 20.11.2011 Verzugszinsen = 5 Prozentpunkte über dem Basiszins entspricht 5,37 %. Zahlung erst am 27.11.2011 = 8 Tage = 2,9425 Euro. Jeder weitere Tag = zusätzlich 0,3678 Euro.

Im Mahnverfahren kommen weitere Kosten hinzu

  • Für das Mahnverfahren gibt es strenge Regeln, welche eingehalten werden müssen, damit der Schuldner das Mahnverfahren nicht aufgrund eines Formfehlers stoppen kann. Für jeden dieser Schritte im Mahnverfahren gibt es besondere Formulare, welche stets vollständig ausgefüllt werden müssen.
  • Wenn das Mahnverfahren gerechtfertigt ist und der Schuldner vor Gericht gestellt wird, kommen noch weitere Kosten auf den Schuldner zu. Doch zunächst wird das Mahnverfahren durch das Einreichen eines Antrags auf einen Mahnbescheid eingeleitet. Vom Gericht wird dem Schuldner ein Mahnbescheid förmlich zugestellt. Allein dieser Antrag für einen Mahnbescheid kostet bereits Geld, welches Sie im Fall des Gewinns vom Schuldner zusätzlich fordern können.
  • Sollten Sie gegen einen Schuldner Verzugszinsen für ein Mahnverfahren geltend machen wollen und können Sie die im Voraus zu erbringenden Kosten nicht aufbringen, so können Sie zusammen mit dem Einreichen des Antrags auf das Mahnverfahren einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
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