Wohnungskündigung verfassen - so geht´s

Ein einfaches Kündigungsschreiben genügt für die Wohnungskündigung. Ein einfaches Kündigungsschreiben genügt für die Wohnungskündigung.
Wer eine Wohnungskündigung vorhat, weil er eine andere Bleibe gefunden hat, muss rechtzeitig ein formloses Kündigungsschreiben verfassen und an den Vermieter senden. Wir zeigen Ihnen hier, was Sie dabei beachten sollten.
Christine Spranger
03.02.2011 Christine Spranger
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • ursprünglicher Mietvertrag mit allen Zusatzvereinbarungen

Ermitteln Sie die erforderlichen Daten für Ihre Wohnungskündigung

  • Bevor Sie beginnen, Ihr Kündigungsschreiben zu verfassen, ziehen Sie am Besten Ihren ursprünglichen Mietvertrag zurate. Dieser gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Kündigungsfristen bei einer Wohnungskündigung zu beachten sind. Bei der Kündigungsfrist ist zu beachten, dass hier bei normalen Mietverträgen dem Mieter generell drei Monate zustehen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kündigung spätestens an einem dritten Werktag des jeweiligen Monats erhalten haben muss und diese dann bis zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Andere vertragliche Vereinbarungen, die zulasten des Mieters gehen, sind immer unwirksam. Hier gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die z. B. individuell ausgehandelte Altverträge betreffen. Es könnte sein, dass im Mietvertrag irgendeine Mindestlaufzeit rechtlich zulässig(!) vereinbart wurde, dann ist diese auch einzuhalten.
  • Wenn die Wohnung von mehreren Personen angemietet wurde, dann bedenken Sie bitte, dass die Wohnungskündigung stets von allen Beteiligten auch an alle Beteiligten erstellt werden muss. Wenn zum Beispiel zwei Personen  als gleichberechtigte Mieter vorhanden sind und auch im Vertrag stehen, dann müssen diese beiden Personen auch gemeinsam die Kündigungserklärung  unterschreiben. Ebenso könnte es auf Vermieterseite mehrere Personen geben. Dann muss die Wohnungskündigung auch an alle gerichtet sein.
  • Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie einen Nachweis für den Zugang der Wohnungskündigung haben sollten.

Formulierung des Kündigungsbriefes

  • Wenn Sie die Fragen geklärt haben, dann gehen Sie jetzt daran, den Kündigungsbrief aufzusetzen. Dazu richten Sie ein einfaches formloses Schreiben an den Vermieter. Nehmen Sie dabei auch Bezug auf den ursprünglichen Mietvertrag, mit Datum,  und geben Sie bekannt, dass Sie diesen unter Einhaltung der genannten Kündigungsfrist "zum soundsovielten" (Datum!) kündigen.
  • Am Besten ist es, wenn Sie das Schreiben ein zweites Mal ausfertigen und es als Zweitexemplar mit "Quittung" beschriften. Als Zusatz ergänzen Sie  "Kündigung erhalten am". Dann kann der Vermieter Ihnen ganz einfach die fristgerechte Übergabe Ihres Kündigungsbriefes bestätigen.
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