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Wohnungskaution: Rückzahlung für den Mieter - Wissenswertes

Die Rückzahlung der Wohnungskaution erfolgt inklusive Zinsen.
Die Rückzahlung der Wohnungskaution erfolgt inklusive Zinsen.
Viele Mieter wissen nicht, wann Ihnen die Wohnungskaution zurückgezahlt werden müssen und für welche Schäden sie von dem Vermieter verrechnet werden kann. Sie sollten wissen, dass es feste Rückzahlungsfristen gibt.

Die Rückzahlung der Wohnungskaution

  • Haben Sie Ihre Wohnung gekündigt, muss Ihnen der Vermieter auf Anfrage verraten, wie hoch die Wohnungskaution inzwischen ist und wo er sie angelegt hat. Hierzu muss er Ihnen Belege zeigen.
  • Sie sollten beachten, dass der Vermieter Ihre Wohnungskaution separat von seinem eigenen Geld bei der Bank anlegen und verzinsen muss. Sie haben einen Anspruch auf eine insolvenzsichere Aufbewahrung, bis es zu der Rückzahlung kommt.
  • Die Zinsen der Wohnungskaution werden Ihnen erst nach Ablauf des Mietverhältnisses ausbezahlt.
  • Beachten Sie, dass der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses bis zu drei Monaten Zeit hat, um die Rückzahlung des Geldes zu veranlassen. In dieser Zeit prüft er Gegenansprüche. Übergeben Sie die Wohnung tadellos und es handelt sich um ein einfach gelagertes Mietverhältnis, so wird nicht angenommen, dass die Prüfung länger dauern kann. Hier ist jedoch auf den Einzelfall abzustellen.

Wissenswertes über die Wohnungskaution

  • Sie sollten zuerst wissen, dass Sie mit der Wohnungskaution eine Bürgschaft zur Sicherung hinterlegen. Der Vermieter kann die Wohnungskaution nutzen, wenn Sie vertragliche Verpflichtungen, wie die Mietzahlung nicht erfüllen.
  • Haben Sie mit dem Mietvertrag keine Klausel über die Kaution oder keine zusätzliche Kautionsvereinbarung unterzeichnet, so muss auch keine Kautionszahlung geleistet werden.
  • Die Höhe der Zahlung darf maximal drei Nettomonatsmieten betragen. Wurde eine Warmmiete fest vertraglich vereinbart, so kann die Kaution aus dem zu schätzenden Kostenanteil berechnet werden. Dies ist eine Grenze, die gesetzlich in § 551 Bürgerliches Gesetzbuch vorgegeben wird. Haben Sie mehr als das geleistet, können Sie den überbezahlten Betrag zurückverlangen. Die Rückzahlung muss dann geleistet werden.
  • Zu einer Rückzahlung der Kaution kommt es nach Beendigung des Mietverhältnisses.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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