Um eine günstige Sozialwohnung zu beziehen, ist die Vorlage eines Wohnungsberechtigungsscheins – kurz: WBS oder B-Schein- erforderlich.
Wenn Sie wohnungssuchend sind und Ihre Einkünfte bestimmte Grenzen unterschreiten, können Sie den Schein auf Antrag beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde bekommen. Antragsformulare bieten viele Kommunen zum Download im Internet an.
- 15.11.2011 Elke Geyer
Voraussetzungen für den Wohnungsberechtigungsschein
- Um einen Wohnungsberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie zunächst wohnungssuchend sein. Das bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, einen eigenen Haushalt zu führen und ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft am angestrebten Ort zu belassen.
- Falls Sie noch minderjährig sind, brauchen Sie zum Bezug einer eigenen Wohnung die Einwilligung Ihrer Erziehungsberechtigten. Wenn Sie studieren, müssen Sie gegebenenfalls darlegen, dass sie dauerhaft am Studienort einen eigenen Haushalt führen und nicht nur vorübergehend vom Elternhaus entfernt sind.
- Außerdem muss sich Ihr Einkommen unterhalb der in § 9 II Wohnraumförderungsgesetz genannten Grenzen bewegen. Regional können die Behörden jedoch auch Abweichungen nach oben zulassen.
- Zur Berechnung des Einkommens werden vom Bruttoeinkommen bestimmte Pauschalbeträge abgesetzt, im Regelfall können 10 Prozent für Krankenversicherung, Steuern und Rentenbeiträge abgezogen werden. Ferner gelten besondere Vergünstigungen für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende. Wenn nach dieser Bereinigung des Einkommens für eine Person nicht mehr als 12.000 Euro pro Jahr übrig bleiben, sind die Voraussetzungen regelmäßig erfüllt.
- Für zwei Personen liegt die Einkommensgrenze bereinigt bei 18.000 Euro, und für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 4.100 Euro.
- Wegen der in den Ländern und Kommunen nicht einheitlichen und schwer überschaubaren Regelungen lassen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde über die Voraussetzungen für die Erteilung des Wohnungsberechtigungsscheins umfassend beraten.
Wohnungsgröße und Gültigkeit des B-Scheins
- Sehen Sie sich sodann nach einer geeigneten Wohnung um. Vor Abschluss des Mietvertrages müssen Sie dem Vermieter Ihren Wohnungsberechtigungsschein vorlegen.
- Achten Sie bei der Wohnungssuche auf die passende Größe: Als Einzelperson können Sie eine Einzimmerwohnung bis zur Größe von 45qm anmieten. Für zwei Personen gelten zwei Räume mit bis zu 60qm als Obergrenze, zu dritt können Sie eine Dreizimmerwohnung mit bis zu 75qm suchen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um einen weiteren Raum und jeweils 15qm.
- Der Wohnungsberechtigungsschein ist für ein Jahr gültig.
- Wenn Sie die angestrebte Wohnung also nicht beziehen, können Sie sich während dieser Zeit um eine andere Sozialwohnung bemühen.
- Wenn Sie jedoch eine Wohnung bezogen haben, brauchen Sie die Voraussetzungen nicht erneut nachzuweisen, solange der Mietvertrag fortbesteht. Erst, wenn Sie nach Kündigung eine andere staatlich geförderte Wohnung anmieten möchten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.