- 11.11.2011 Achim Günter
Mieten Sie eine Wohnung courtagefrei direkt vom Vermieter
Für den Wohnungssuchenden bieten sich viele Möglichkeiten eine Wohnung zu mieten ohne dafür einen Makler einschalten zu müssen. Die im Erfolgsfall fällige Courtage an den Vermittler kann in der neuen Wohnung sinnvoller angelegt werden.
- Eine Möglichkeit eine Wohnung ohne die Zahlung einer Courtage anmieten zu können ist die Anfrage bei einer Wohnungsgesellschaft. Bei diesen Immobilienfirmen ist die Verwaltung und somit auch die Schließung neuer Mietverträge eine interne Angelegenheit und wird nur in seltenen Fällen einem Immobilienmakler anvertraut.
- Ein Blick in die lokalen Zeitungen könnte Ihnen relativ schnell zu einer neuen Wohnung verhelfen, ohne dass Sie eine Courtage zahlen müssen. Es gibt immer noch private Vermieter, die sich die Vermietung ihrer Wohnungen nicht abnehmen lassen wollen. Auch ist es ihnen wichtig, die eventuellen neuen Mieter persönlich kennenzulernen.
- Geben Sie ein Inserat in den Wochenblättern Ihrer Region auf und beschreiben Sie Ihre Wunschwohnung ziemlich genau, sollten sich auf Ihre Anzeige hin Wohnungsmakler bei Ihnen melden, so müssen Sie deren Angebote allerdings ausschlagen, denn auch auf diesem Wege würde eine Courtage bei Anmietung einer so angebotenen Wohnung fällig.
Ein Maklerauftrag ist meist zeitlich befristet
- In der Regel lassen sich Makler vertraglich von den Immobilienbesitzern "Alleinaufträge" zusichern. Dies bedeutet, dass nur dieser eine Immobilienmakler den Auftrag erhält, sich um die Vermietung bzw. den Verkauf der Immobilie zu kümmern. Selbst wenn sich nach Abschluss dieser Vereinbarung ein Interessent direkt an den Besitzer wendet, muss dieser an den beauftragten Makler verwiesen werden.
- Alleinaufträge sind meistens auf 6 Monate befristet, können dann verlängert werden oder laufen danach eben aus. Dies bedeutet, dass diese Wohnung nach Ablauf der vereinbarten Frist durchaus wieder ohne Courtage zu mieten sein wird. Sie dürfen dem Vermieter nur in diesem Zeitraum kein offizielles Interesse bekunden, die freie Wohnung mieten zu wollen. In diesem Fall müsste der Vermieter Sie wegen seines noch laufenden Vertrags an den Vermittler verweisen. Aber Sie können gerne versuchen Informationen zu erhalten, wie lange der Vermieter noch an den Vertrag gebunden ist.
- Sie dürfen sich persönlich keinerlei Informationen, die die Wohnung betreffen, bei dem beauftragten Makler einholen. Sollte der Makler, auch nach Ablauf der vereinbarten Frist, nachweisen können, dass er den neuen Mieter mit dem Objekt vertraut gemacht hat, so kann der Alleinauftrag im Nachhinein wieder gültig werden und eine Courtagezahlung verlangt werden.