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Wohnung auflösen bei Todesfall - so machen Sie es richtig

Wohnungsauflösung bei Todesfall - eine unangenehme Pflicht
Wohnungsauflösung bei Todesfall - eine unangenehme Pflicht © Gerd_Altmann / Pixelio
Eine Wohnung nach einem Todesfall auflösen zu müssen, ist keine sehr angenehme Tätigkeit, vor allem, da es sich meist um nahe stehende Personen handelt, deren Nachlass verwaltet werden muss. Dennoch muss ja irgend etwas mit dem Nachlass geschehen. Je nachdem, ob es sich um wertvollere Sachen handelt oder nur allgemeinen Hausrat, kann das durchaus zu Streitigkeiten führen. Zunächst ist die Suche nach einem Testament erforderlich. Wie Sie weiterhin vorgehen sollten, erfahren Sie in dieser Anleitung.

So gehen Sie beim Auflösen der Wohnung vor

  • Zunächst müssen Sie sich Zutritt verschaffen, um die Wohnung auflösen zu können. Wenn Sie keinen eigenen Schlüssel haben, wenden Sie sich an den Eigentümer der Wohnung oder die Hausverwaltung.
  • Versichern Sie sich, so gut Sie können, ob der Verstorbene nicht irgendwo in einer Schublade, einem Ordner o. Ä. ein Testament hinterlassen hat. Wenn dem so ist, dürfen Sie eventuell über den Hausrat und andere Dinge nicht frei verfügen, zum Beispiel nichts einfach an sich nehmen.
  • Generell erben laut BGB zunächst die Nachkommen des Verstorbenen, also seine Kinder (Erben erster Ordnung). Hat er keine Kinder hinterlassen, so erben seine Eltern und seine Brüder/Schwestern (Erben zweiter Ordnung). Sie müssen diese erbrechtlichen Gegebenheiten bei wertvollem Nachlass unbedingt berücksichtigen, allein schon, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.
  • Wenn es keine erbrechtlichen Probleme gibt, kann mehr oder weniger wertloser Hausrat unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Sie können ihn behalten oder verkaufen.
  • Möbel, die niemand aus der Familie brauchen kann, holen gemeinnützige Einrichtungen wie die Diakonie oder die Caritas ab. Diese Einrichtungen verlangen eine mehr oder weniger hohe Gebühr für die Räumung.
  • Es gibt viele Firmen, die damit werben, dass sie kostenlos Möbel abholen. Das gilt allerdings nur für solche Möbel, die sich für diese Firmen gewinnbringend weiterverkaufen lassen. Keine Firma wird wertlose Möbel kostenlos abholen und so die Wohnung quasi für Sie umsonst auflösen.
  • Wenn Sie die Sperrmüllabfuhr beauftragen, wird diese eine Gebühr für die Abholung verlangen.
  • Sie können auch selbst alles, was niemand haben möchte, auf den Wertstoffhof fahren. In Großstädten fallen dafür dann oft keine Gebühren an.
  • Der Eigentümer wird die Wohnung sicher weitervermieten wollen. Schauen Sie nach, was im Mietvertrag vereinbart ist (Renovierung etc.). Räumen Sie die Wohnung komplett und übergeben sie entweder besenrein (also unrenoviert) oder in renoviertem Zustand an den Eigentümer.

Auch das muss nach dem Todesfall geregelt werden

  • Kündigen Sie alle Verträge, die der Verstorbene abgeschlossen hatte, wie Strom (Zählerstand ablesen nicht vergessen!), Festnetztelefon, Handy, Zeitungsabonnement, Versicherungen, Accounts im Internet (Amazon, Facebook, etc.).
  • Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, könnte es sein, dass für den Todesfall ein Begünstigter festgelegt ist. Versicherungspolicen sollten Sie also unbedingt aufheben.
  • Kümmern Sie sich um Bankverbindungen. Bei größeren Guthaben sind wieder die erbrechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Sprechen Sie sich am besten mit der nahen Verwandtschaft ab, was mit dem Nachlass geschehen soll. So kann keiner hinterher sagen, er sei nicht mit einbezogen worden.

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