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Wohngeld für Azubi beantragen - das sollten Sie beachten

Beantragen Sie als Azubi Wohngeld.
Beantragen Sie als Azubi Wohngeld.
Jeder weiß, dass man während der Ausbildung sehr wenig Geld verdient. Wer trotzdem während der Ausbildung von zu Hause ausziehen möchte kann Wohngeld für Azubis beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.

So beantragen Sie Wohngeld als Auszubildender

  • Sie sollten, bevor Sie Wohngeld beantragen, Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen. Diese Leistung könnte dann abgelehnt werden, weil Sie als Azubi oder Ihre Eltern zu viel verdienen. Ist dies der Fall, haben Sie keinen Anspruch auf das Wohngeld. Wird die Berufsausbildungsbeihilfe jedoch abgelehnt, weil Sie Ihnen grundsätzlich nicht zusteht, weil Sie Ihre zweite Ausbildung als Azubi absolvieren, können Sie Wohngeld beantragen.
  • Wenden Sie sich nun an die Wohngeldstelle. Dort erhalten Sie einen Antrag auf Wohngeld. Sie können diesen Antrag auch auf der Website der Wohngeldstelle herunterladen.
  • Sie benötigen über den Wohngeldantrag hinaus eine Verdienstbescheinigung, einen Nachweis Ihrer Krankenkasse, einen Nachweis über Ihre Zinseinnahmen und Einnahmen aus Kapitalerträgen, die Vermieterbescheinigung und Ihren Mietvertrag in Kopie.
  • Füllen Sie den Antrag auf Wohngeld aus und schicken Sie die erforderlichen Unterlagen an die Wohngeldstelle. Speichern Sie den Antrag auf Ihrem Computer ab, so können Sie auf ihn zurückgreifen, wenn Sie Folgeanträge stellen.
  • Beachten Sie, dass Azubis bis zu 200 Euro monatlich erhalten können, wenn Ihr Antrag auf Wohngeld bewilligt wird.

Wissenswertes über Wohngeld

  • Sie können als Azubi Wohngeld beantragen und so einen Mietzuschuss oder einen Lastenzuschuss erlangen. Bei dem Mietzuschuss wird Ihnen ein Zuschuss zu der zu zahlenden Miete geleistet, bei dem Lastenzuschuss ein Zuschuss zu Ihren sonstigen Ausgaben.
  • Sie sind leider als Azubi nicht berechtigt Wohngeld zu erhalten, wenn Sie bereits andere Leistungen beziehen oder ein Missbrauch vorliegt. Sie sollten auch nicht über ein Vermögen verfügen.
  • Fordert Sie die Wohngeldstelle auf, noch fehlende Nachweise nachzureichen, erledigen Sie dies in der angegebenen Zeit. Ihr Antrag würde sonst nicht bewilligt werden.
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