Den Spruch, dass am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig ist, kennt jeder. Neu ist er wahrlich nicht, für so Manchen bedeutet er allerdings bittere Realität. Dass das in den meisten Fällen nichts mit Verschwendungssucht zu tun hat, ist leider wahr; aber es gibt viele Möglichkeiten sich unterstützen zu lassen, z.B. bei der Miete. Hier kann man u.U. nämlich Wohngeld beantragen und damit die monatlichen Belastungen verringern.
- 13.12.2010 Ewa Bartsch
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- Antragsformulare
- Nachweise und Bescheinigungen
- Ablageordner
Steht Ihnen Wohngeld zu und wenn ja, wieviel?
- Prüfen Sie zunächst, ob Sie berechtigt sind Wohngeld zu beantragen. Es gibt bestimmte Personenkreise, die kein Wohngeld erhalten, weil diese staatliche Förderung beispielsweise in anderen Sozialleistungen bereits enthalten ist. Dies gilt z.B. für Personen, die folgende Leistungen beziehen: ALG II, Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - SGB XII, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten mit ausschließlich Empfängern dieser Leistungen.
- In welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen können, erfahren Sie mit speziellen Wohngeldrechnern im Internet. Geben Sie dazu den Begriff „Wohngeldrechner“ in das Suchfeld einer Suchmaschine ein. Der Wohngeldrechner fragt folgende Informationen ab: Bundesland, Anzahl der Familienmitglieder, Wohnort, Kaltmiete, Nebenkosten, Bruttoeinkommen und eventuelle Freibeträge.
So stellen Sie den Wohngeldantrag
- Wenn Sie nun mit den erhaltenen Informationen zufrieden sind, können Sie sich an die Vorbereitung Ihres Wohngeldantrages machen. Hierbei ist wiederum zu unterscheiden, ob Sie zur Miete wohnen oder ein Eigenheim besitzen. Im ersten Fall beantragen Sie einen Mietzuschuss, im zweiten Fall einen Lastenzuschuss.
- In beiden Fällen halten Sie folgende Unterlagen bereit (sofern zutreffend): Einkommensnachweis, Leistungen nach §1 WoGG, Abs. 2, Verdienstbescheinigung, Steuerbescheid, Rentenbescheid, Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Nachweis vom Krankengeld, Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bescheid, Bescheinigung über regelmäßige Zuwendungen Dritter, Bescheinigungen über Einkommens- oder Familienfreibeträge, Nachweise der Kranken-, Renten- oder Lebensversicherung, Schwerbehindertenausweis.
- Folgende Formulare, bzw. Bescheinigungen benötigen Sie für den Mietzuschuss: Antrag auf Mietzuschuss, Vermieterbescheinigung oder Mietvertrag.
- Für den Lastenzuschuss benötigen Sie (falls zutreffend): Antrag auf Lastenzuschuss, Anlage zur Ermittlung der Belastung, Bescheinigung über Aufnahme von Fremdmitteln, Anlage zur Ermittlung der Wohnfläche, Grundsteuerbescheid, Bescheinigung über Höhe der Erbbauzinsen, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Eigentumsnachweis, Bescheinigung der Eigenheimzulage.
- Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Internet, meistens auch mit Ausfüllhilfe. Die entsprechenden Links erhalten Sie, wenn Sie in die Suchmaschine „Formular Wohngeldantrag“ eingeben.
- Das Wohngeld beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Diese erfragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kreisverwaltung.
- Achtung: Wohngeld wird in der Regel nur für zwölf Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden. Legen Sie sich daher einen speziellen Ordner „Wohngeld“ an, in dem Sie alle benötigten Dokumente ablegen, denn so sparen Sie sich die erneute Arbeit im nächsten Jahr.