- 19.01.2012 Manuela Träger
Was Wohngeld bedeutet
Wohngeld wurde als finanzielle Unterstützung des Staates eingeführt und unterliegt den folgenden Voraussetzungen bzw. Bestimmungen:
- Das Wohngeld muss immer beantragt werden und wird niemals freiwillig bezahlt.
- Die Höhe des Wohngeldes ist maßgeblich vom monatlichen Einkommen und vom Vermögen abhängig.
- Ebenso nimmt die Anzahl der Haushaltsmitglieder Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes.
- Um eine gerechte Verteilung des Wohngeldes zu garantieren, muss natürlich die Höhe der Miete dargelegt werden. Denn je höher die Miete, umso höher kann der Zuschuss ausfallen.
- Mit welchem Wohngeld Sie ungefähr rechnen können, können Sie der Internetseite vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen. Eine genaue Auskunft erhalten Sie aber nur bei dem für Sie zuständigen Wohngeldamt.
Was Sie als Eltern beachten müssen
Wie bereits gesagt, wird beim Wohngeld Ihr individuelles Einkommen angesetzt. Wenn Sie als Eltern Kindergeld beziehen, dann wird dies jedoch nicht zu Ihrem Einkommen hinzugezählt.
- Kinder zählen nur dann als Haushaltsmitglieder, wenn diese immer bei Ihnen als Eltern wohnen und nicht - zum Beispiel als Student - eine eigene Wohnung bewohnen.
- Sollten Ihre Kinder noch minderjährig sein und die Schule besuchen, dann können Sie als Eltern - wenn Sie Wohngeld erhalten - weitere Leistungen beantragen: Informationen hierzu stehen im Bildungs- und Teilhabepakte für Kinder. So können Sie Zuschüsse für Schulkosten (Schulausstattung, Schulbücher, Ausflüge usw.) beantragen.
- Ferner können Sie Unterstützung für eine Kindertagesstätte oder für extern entstandene Kosten der Mittagsverpflegung erhalten. Sollte Ihr Kind Bedarf an Nachhilfeunterricht haben, dann können diese Kosten ebenfalls übernommen werden.
Beachten Sie bitte, dass der Erstantrag auf Wohngeld nur für ein paar Monate gültig ist und dass Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen müssen.