Alle Kategorien
Suche

Wohnberechtigungsschein beantragen - das sind die Voraussetzungen für eine preiswerte Wohnung

Den Wohnberechtigungsschein gibt es nur für Geringverdiener.
Den Wohnberechtigungsschein gibt es nur für Geringverdiener.
Wenn Sie eine sehr günstige Wohnung gefunden haben, kann es sein, dass Sie hierfür einen Wohnberechtigungsschein beantragen müssen. Diesen bekommen Sie allerdings nur, wenn Sie ein geringes Einkommen haben.

Die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein

  • Einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, müssen Sie nur für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, beantragen. Diese Wohnungen werden auch Sozialwohnungen genannt, weil man auf diese Weise von staatlicher Seite den Bau von preiswerten Wohnungen für Geringverdiener unterstützt.
  • Einen WBS bekommen Sie nur, wenn Ihr jährliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Diese Grenze wird von den Bundesländern festgelegt und ist überall unterschiedlich, erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer Gemeinde.
  • Ausschlaggebend für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist das Einkommen, das Sie im Jahr vor der Antragstellung hatten und im darauf folgenden Jahr voraussichtlich haben werden. Falls Sie Kindergeld bekommen, wird dies nicht hinzugerechnet, und falls Sie angestellt sind, können Sie einen gewissen Betrag als Werbungskosten abziehen. Daneben gibt es aber noch weitere Freibeträge und Sonderregelungen für zum Beispiel Behinderte, Auszubildende oder frisch Verheiratete. Falls Sie nur wenig über der Einkommensgrenze liegen, ist die Nachfrage daher auf jeden Fall einen Versuch wert.

So beantragen Sie den WBS

  • Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen. Dort kann der Sachbearbeiter Ihnen aufgrund Ihres Einkommens gleich sagen, ob es für Sie Sinn macht, einen WBS zu beantragen. Am besten geht dies in einem persönlichen Gespräch, grundsätzlich können Sie Ihren Antrag aber auch per Post schicken.
  • Nehmen Sie zur Gemeindeverwaltung Ihren Personalausweis und Nachweise Ihrer Einkünfte mit. Hierbei kann es sich um Verdienstbescheinigungen, den BAföG-Bescheid, eine Arbeitslosenbescheinigung, einen Sozialhilfe- oder einen Rentenbescheid oder Unterlagen über andere Einnahmequellen handeln. Falls Sie selbstständig sind, nehmen Sie Ihren letzten Steuerbescheid mit, und falls Sie eine private Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, nehmen Sie auch diese Unterlagen mit.
  • Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein bewilligt bekommen, ist dieser für ein Jahr gültig und gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Mit diesem Schein können Sie aber nicht jede beliebige Sozialwohnung beziehen, sondern müssen sich an die Vorgaben der Länder halten, in denen festgelegt ist, wie viel Wohnraum Ihnen zusteht. Als Einzelperson können Sie nur eine kleine Wohnung mieten, mit einem Partner oder der ganzen Familien stehen Ihnen mehr Quadratmeter zu. Die genauen Bestimmungen kann Ihnen wiederum der Sachbearbeiter bei der Gemeindeverwaltung erläutern.
Teilen: