- 29.07.2011 Britta Odendahl
- Antragsformulare
- Belege in Kopie
Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht es Ihnen als Student, in einer günstigen Sozialwohnung zu leben.
So beantragen Sie als Student einen Wohnberechtigungsschein
Für Studenten kann es sich auszahlen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und in eine Sozialwohnung zu ziehen. Sie benötigen hierzu ein Antragsformular und einige Belege. Reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig ein. Dies ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung. Die Antragsformulare können Sie beim Wohnungsamt der Stadt, in der Sie leben, bekommen.
- Vorausgesetzt ist, dass Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie sollten wissen, dass das BAföG zum Einkommen dazugezogen wird. Sie können im Wohnraumförderungsgesetz nachlesen, wie hoch die aktuelle Grenze des Einkommens ist. Wohnen Sie als Einzelperson, so darf das Jahreseinkommen maximal 12.000 Euro betragen. Sie können dies in § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes nachlesen. Achten Sie darauf, wie hoch Ihr Einkommen in Ihrem jeweiligen Bundesland sein darf. Sie sollten weniger verdienen, als dieser Betrag ist, und dies nachweisen können, beispielsweise mit Lohnbelegen.
- Fügen Sie Ihrem Antrag eine Studienbescheinigung, den BAföG-Bescheid, einen Lohnnachweis, einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung und die Meldebescheinigung bei. Nun schicken Sie die Antragsformulare und die Nachweise in Kopie ab und warten auf Ihren Bescheid.
- Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins sind Sie als Student befugt, in eine Wohnung zu ziehen, die aus öffentlichen Fördermitteln finanziert wurde. Diese Wohnungen unterliegen einer Preisbindung. Oftmals sind die Mieten in diesen Wohnungen sehr viel billiger als es in dem jeweiligen Wohnort üblich ist.
Viel Erfolg bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins für Studenten!