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Wochenendruhezeit Lkw-Fahrer - Informatives

Lkw-Fahrer haben eine komplizierte Pausenregelung.
Lkw-Fahrer haben eine komplizierte Pausenregelung.
Lkw-Fahrer haben strenge gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen nicht nur die tägliche Lenk- und Schichtzeit, sondern auch die Wochenendruhezeit.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, das scheint ganz besonders für die gesetzlichen Regelungen der Lkw-Fahrer zu gelten. 

Die Wochenendruhezeit im Detail

  • Die Wochenendruhe beträgt 45 Stunden am Stück. Allerdings ist dies nur die "normale" Wochenendruhezeit. 
  • Wenn Sie also am Samstag um 10.00 Uhr Ihren Lastzug an seinem Standort abstellen, dürfen Sie frühestens am Montag um 7.00 Uhr losfahren. Allerdings zählt hier jede Minute, denn die digitalen Tachografen zeichnen penibel genau auf.
  • Angenommen, Sie kommen am Samstag um 10.01 Uhr dazu, den Motor abzuschalten und Sie fahren am Montag dennoch um Punkt 7.00 Uhr los, dann haben Sie die erforderlichen 45 Stunden nicht eingehalten. Es fehlt zwar unter Umständen weniger als eine Minute, doch genau das kann passieren. Vielleicht kennen Sie es von der Pausenregelung? Sie stehen brav seit vermeintlichen 45 Minuten auf dem Parkplatz und machen Ihre Pause. Ein Blick auf die Uhr verrät, dass die Zeit um ist und Sie fahren los. Dem digitalen Tachografen haben allerdings noch ein paar Sekunden gefehlt und somit haben Sie für ihn, für die Beamten der BAG und für die Polizei keine 45 Minuten Pause gehabt.
  • Anderes Beispiel: Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 beziehungsweise 9 Stunden (3 x wöchentlich). Sie machen um Punkt 22.05 Uhr Feierabend und fahren am nächsten Tag um 7.04 Uhr los. Wenn Sie jetzt in eine Kontrolle kommen, haben Sie die böse Karte gezogen, denn aus Sicht des Gesetzes haben Sie keine Pause gemacht. Unter Umständen stehen Sie sogar in der Lokalzeitung als Fahrer, der um die 20 Stunden am Stück fuhr, denn da Sie die Ruhezeit nicht komplett einhielten, "verfällt" quasi die Ruhezeit und wird als Arbeitszeit gewertet. 

Besonderheiten und Ausnahmeregelungen für Lkw-Fahrer

  • Die 45 Stunden Wochenendruhezeit müssen also am Stück genommen werden. Dennoch können Sie die Zeit auf 24 Stunden verkürzen. Allerdings haben Sie nun nur begrenzt Zeit, dies wieder auszugleichen. 
  • In der Praxis bedeutet dies, dass Sie nie an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden verkürzen können. Innerhalb von zwei Wochen sollten Sie eine Ruhezeit von 45 Stunden und können eine von 24 Stunden einhalten. Den Ausgleich der Reduzierung packen Sie dann auf die dritte Woche drauf, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Allerdings gibt es noch eine Kleinigkeit zu beachten, sonst werden Ihre 24 Stunden Ruhezeit nicht anerkannt: Sie müssen noch eine 9-stündige Pause dranhängen. Somit können Sie also von einer 33 Stunden langen Wochenendruhezeit ausgehen, doch es gibt natürlich auch hier Ausnahmeregelungen.
  • Angenommen, Sie haben nun tatsächlich nur 24 Stunden Wochenendruhe gemacht. Das ist insofern in Ordnung, wenn Sie die Zeit wieder ausgleichen, und zwar bevor die Schichtzeit einer 6-Tage-Woche endet.
  • Beispiel: Sie kommen frisch ausgeruht aus Ihrer 45-Stunden-Wochenendruhezeit. Nun folgen fünf Tageslenkzeiten und am Wochenende legen Sie eine 24-Stunden-Pause ein. Die neue Woche beginnt und Sie fahren drei Schichten. Jetzt folgt eine Pause von 33 Stunden, dafür fahren Sie aber nochmals zwei Schichten in den nächsten Tagen, bevor die 45 Stunden der gesetzlichen Wochenendruhe für Lkw-Fahrer beginnen.
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