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Witwenrente für Beamte berechnen

Auch Beamte erhalten eine Witwenrente.
Auch Beamte erhalten eine Witwenrente.
Es gibt in Deutschland zwei Arten von Altersbezügen, Während es bei den Arbeitnehmern die gesetzliche Rente ist, ist es bei den Beamten die Pension oder auch das Ruhegeld. Wenn der Ehepartner verstirbt, gibt es sowohl bei den Arbeitnehmern als auch bei den Beamten die Witwenrente. Diese Witwenrente bei den Beamten lässt sich hier berechnen.

Für Beamte gibt es auch eine Witwenrente

Ähnlich wie bei den einfachen Arbeitnehmern erhalten die Hinterbliebenen von Beamten ebenfalls eine Witwenrente, welche sich nach der Höhe der Pension oder des Ruhegehaltes berechnen lässt. Auch den männlichen Hinterbliebenen der Beamtinnen steht eine Witwenrente zu.

  • Bei der Berechnung dieser besonderen Art der Rente gibt es aber zunächst den Unterschied bei den Geburtsjahrgängen. Alle Hinterbliebenen, die bis zum 31. Dezember 1961 geboren wurden, erhalten 60 % des bis dahin angelaufenen Ruhegehaltes. Sind Sie erst nach diesem Datum zur Welt gekommen, so bekommen Sie nur noch 55 % der Pension.
  • Hat der Verstorbene noch Kinder hinterlassen, so erhalten diese immerhin noch 12 % an Hinterbliebenenrente, immer gemessen an dem Ruhegehalt. Als Vollwaise stehen Ihnen 20 % als Waisenrente zu. Die hinterbliebenen Kinder bekommen diese besondere Rente aber längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
  • Sobald Sie als ein hinterbliebenes Kind aber noch vor dem Alter von 27 Jahren in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, wird die Zahlung der Hinterbliebenenrente eingestellt.
  • Weitere Besonderheiten bestehen bei der Dauer der Ehe. Hat Ihre Ehe weniger als ein Jahr bestanden, so wird hier angenommen, dass es sich dabei um eine reine Versorgungsehe gehandelt hat. In diesem Fall erhalten Sie als hinterbliebene Person keine Witwenrente.
  • Des Weiteren wird bei einer Eheschließung nach dem 65. Lebensjahr, wenn diese Ehe kinderlos bleibt, ebenfalls davon ausgegangen, dass der hinterbliebene Partner nur versorgt sein sollte. Auch in diesem Fall entfällt der Anspruch auf Auszahlung der Witwenrente für Beamte.
  • Ebenfalls kann es bei der Hinterbliebenrente unter Umständen zu einer Zahlungseinstellung kommen, wenn das eigene Einkommen des Hinterbliebenen weitaus höher ist, als es die Hinterbliebenenrente wäre. Erhält die hinterbliebene Person nur eine geringe bis mittlere Rente, so wird in den meisten Fällen die Witwenrente ausbezahlt.
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